Zum Inhalt springen

Regalinspektion nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung

Regale, die mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen werden, sind ständig Anfahrschäden ausgesetzt. Die DIN EN 15635 sieht deshalb mindestens einmal im Jahr eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person vor. Die FAM prüft Ihre Lagereinrichtungen nach DIN EN 15635, stuft festgestellte Schäden ein und dokumentiert die erforderlichen Maßnahmen.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Ein Palettenregal trägt viele Tonnen Ware, und doch genügt oft ein unachtsamer Anstoß mit dem Gabelstapler, um eine Stütze zu verformen. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass das Anfahren durch Flurförderzeuge bei der Bemessung von Regalen nicht berücksichtigt ist. Eine verbeulte Stütze im unteren Bereich kann deshalb die Tragfähigkeit einer ganzen Regalzeile mindern. Die Regalinspektion findet solche Schäden, ordnet sie nach ihrer Gefahr ein und zeigt, was zu tun ist, bevor ein Regal einstürzt. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten, was eine Inspektion umfasst und wie die FAM Gebäudedienste GmbH sie für Sie durchführt.

Rechtsgrundlage: Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN 15635

Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Daraus ergeben sich drei Pflichten des Arbeitgebers:

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV): Art und Umfang der Prüfungen, die Prüffristen und die Qualifikation des Prüfpersonals festlegen.
  • Prüfung nach der Montage (§ 14 Abs. 1): Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der ersten Verwendung prüfen lassen; bei Regalen grundsätzlich nach jeder Montage.
  • Wiederkehrende Prüfung (§ 14 Abs. 2): Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen.

Was die Prüfung von Regalen inhaltlich umfasst, beschreibt die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“, aktuelle Ausgabe 2009-08. Die DGUV erläutert die Anforderungen in der DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (Juni 2020) und in der DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“, die aus der früheren DGUV Regel 108-007 hervorgegangen ist.

Welche Regale geprüft werden müssen

Grundsätzlich gilt die Prüfpflicht für alle Regalarten: Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale und verfahrbare Regalanlagen. Entscheidend ist, ob das Regal Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die Beschäftigte gefährden können.

  • Prüfung erforderlich: Regale, die mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen werden, und kraftbetriebene Regale, auch wenn sie von Hand beladen werden.
  • Prüfung meist verzichtbar: Regale, die ausschließlich von Hand be- und entladen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung Schäden verursachende Einflüsse ausschließt.

Wer auf die wiederkehrende Prüfung verzichtet, sollte die Begründung in der Gefährdungsbeurteilung festhalten.

Das Kontrollsystem der DIN EN 15635

Die Norm baut auf mehreren Ebenen auf. Die DGUV übersetzt ihre Begriffe in die Sprache der Betriebssicherheitsverordnung:

Ebene Wer Wie oft Inhalt
Sofortmeldung alle Beschäftigten im Lager jederzeit entdeckte Schäden sofort den Lagerverantwortlichen melden
Interne Prüfung (Inspektion, Sichtkontrolle) beauftragtes betriebseigenes Personal wöchentlich oder nach Risikoanalyse der Lagerverantwortlichen Kontrolle der Bereiche, in denen Schäden zu erwarten sind
Regelmäßige Prüfung (Experteninspektion) zur Prüfung befähigte Person (in der Norm: fachkundige Person) mindestens alle zwölf Monate vollständige Prüfung des Regals einschließlich Montage, Lasten und Sicherungen
Prüfung nach Montage oder Umbau zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage nach Herstellervorgaben

Inhaltlich unterscheiden sich interne und regelmäßige Prüfung nicht grundsätzlich; bei der internen Prüfung kann der Umfang auf die schadensanfälligen Teile beschränkt werden. Die TRBS 1201 nennt ein Jahr als bewährte Prüffrist für die regelmäßige Prüfung. Stärker beanspruchte Lager können kürzere Fristen brauchen; das legt die Gefährdungsbeurteilung fest.

Was bei der Regalinspektion geprüft wird

Die Inspektion erfolgt üblicherweise von der Aufstellfläche aus, denn im unteren Bereich treten die meisten Schäden auf. Gibt es Hinweise auf Schäden weiter oben, wird dort genauer geprüft. Die DGUV Information 208-043 nennt die Prüfpunkte:

  • Montage: Ist das Regal nach Montageanleitung aufgebaut, sind Verbände und Distanzstücke vorhanden und richtig angeordnet?
  • Tragfähigkeitsangaben: Passen die Belastungsangaben zu den tatsächlichen Feldweiten, Fachhöhen und der Zahl der Felder, und sind sie aktuell?
  • Stützen und Verbände: Gibt es Verformungen, Beulen oder Risse, etwa in Schweißnähten oder im Grundmaterial?
  • Träger: Gibt es Schäden durch Stoß oder Überlastung, zum Beispiel bleibende Durchbiegung?
  • Lotrechtigkeit: Stehen die Stützen senkrecht, oder hat sich das Regal schief gestellt?
  • Sicherungen: Sind Aushebesicherungen eingelegt, die Stützen gegen Verschieben gesichert und die Eckbereiche mit einem bodenverankerten Anfahrschutz versehen?
  • Boden: Sinken die Stützen in einen zu weichen Untergrund ein?
  • Beladung: Liegen die Lasten gleichmäßig auf den Paletten, stehen die Ladeeinheiten mittig, sind Fachlasten und Maximalmaße eingehalten?

Gerade die Beladung zeigt, dass die Inspektion nicht nur das Regal betrachtet, sondern auch die Arbeitsweise im Lager. Eine zu tief eingelagerte Palette belastet innere Stützen und Träger stärker als vorgesehen.

Schäden einstufen: grün, orange, rot

Für Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen nennt die DIN EN 15635 Grenzwerte und ordnet Schäden drei Gefahrenstufen zu:

Gefahrenstufe Bedeutung Was zu tun ist
Grün Bauteil gilt als sicher und betriebsfähig überwachen, Bauteil kennzeichnen und dokumentieren
Orange gefährliche Beschädigung baldmöglichst handeln; ein entlastetes Regal vor der Instandsetzung nicht wieder beladen
Rot sehr schwere Beschädigung Regal umgehend entlasten und sperren, bis die Reparatur ausgeführt ist

Für Regalarten ohne Angaben zu zulässigen Verformungen, etwa Kragarm- oder Einfahrregale, gilt: Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sind in jedem Fall zu beheben, oder das Regal wird außer Betrieb genommen. Die Entlastung stark beschädigter Regale muss unverzüglich erfolgen; die übrigen Maßnahmen setzt die Lagerleitung nach dem Prüfprotokoll um.

Die FAM kennzeichnet festgestellte Schäden direkt am Bauteil farbig. Rote Schäden melden unsere Prüferinnen und Prüfer sofort vor Ort der Lagerleitung, die die Entlastung veranlasst.

Wer Regale prüfen darf

Die regelmäßige Prüfung verlangt eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Die TRBS 1203 fordert dafür Fachkenntnisse aus Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Umfeld der Prüfung und angemessener Weiterbildung. Bei der Prüfung unterliegt die Person keinen fachlichen Weisungen. Die DGUV nennt als Beispiele qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers. Für die interne Prüfung genügt betriebseigenes Personal, das für diese Aufgabe die Anforderungen erfüllt.

Unsere Regalinspektionen führen befähigte Personen (fachkundige Personen nach DIN EN 15635) durch, qualifiziert und laufend geschult.

Instandsetzung beschädigter Regale

Beschädigte Bauteile können ersetzt oder instand gesetzt werden. Instandsetzungen dürfen auch Firmen ausführen, die nicht Hersteller des Regals sind, wenn sie dem Betreiber schriftlich nachweisen, dass die Lagereinrichtung danach mindestens dem ursprünglichen Zustand entspricht. Für verstellbare Palettenregale ist die Produktnorm DIN EN 15512 der Maßstab für diesen Nachweis. Ohne genaue Kenntnis der Werkstoffe darf an Regalstützen nicht geschweißt werden: Unsachgemäßes Schweißen verändert das Gefüge und kann die Tragfähigkeit erheblich mindern.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Mängelbeseitigung.

Dokumentation der Regalinspektion

Durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und ihre Beseitigung sind nach § 14 Abs. 7 BetrSichV zu dokumentieren, auch elektronisch. Bewährt hat sich eine Liste je Position mit Regalreihe, Platz, Bauteil, Befund und Maßnahme. Die Dokumentation ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; nach Reparaturen empfiehlt die DGUV, sie über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzuheben. Die Dokumentation der FAM wird automatisch versendet und steht im Kundenportal bereit. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Regal abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.

Ihr Ablauf mit der FAM

Analyse: Sie nennen uns Standorte, Regalarten, ungefähre Zahl der Regalzeilen und ob Montage- und Betriebsanleitungen sowie frühere Prüfprotokolle vorliegen.

Planung: Wir planen die Inspektion so, dass der Lagerbetrieb weiterlaufen kann, und stimmen ab, welche Gassen wann zugänglich sind.

Prüfung: Wir inspizieren Paletten-, Fachboden- und Kragarmregale nach den Prüfpunkten der DIN EN 15635 und ordnen Schäden nach Gefahrenstufe ein. Auf Wunsch prüfen wir auch nach einer Montage oder einem Umbau und weisen Ihr Lagerpersonal in die internen Sichtkontrollen ein.

Dokumentation: Sie erhalten das Prüfprotokoll mit allen Befunden und den erforderlichen Maßnahmen.

Wovon der Aufwand abhängt

  • Größe des Lagers und Zahl der Regalzeilen, Felder und Ebenen
  • Regalarten: Paletten-, Fachboden- oder Kragarmregale
  • Regalhöhe und Zugänglichkeit der oberen Bereiche
  • Lagerbetrieb während der Inspektion, etwa Schichtbetrieb oder Staplerverkehr
  • ob Montageanleitungen, Belastungsangaben und Vorprotokolle vorliegen

Regalinspektion anfragen

Warum die FAM

Wo Regale stehen, gibt es meist auch Leitern, kraftbetätigte Tore und elektrische Betriebsmittel, die geprüft werden müssen. Auf Wunsch prüfen wir am selben Termin mit, etwa die Leitern und Tritte in Ihrem Lager. Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.

Häufige Fragen

Ist die jährliche Regalinspektion Pflicht?

Für Regale, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, verlangt § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung eine wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Die DIN EN 15635 sieht dafür eine Experteninspektion mindestens alle zwölf Monate vor, und die TRBS 1201 nennt ein Jahr als bewährte Prüffrist.

Müssen auch Fachbodenregale geprüft werden, die von Hand beladen werden?

Ausgenommen sind sie nicht. In der Regel lassen sich bei Regalen, die nur von Hand be- und entladen werden, Schäden verursachende Einflüsse aber ausschließen; dann kann auf die regelmäßige Prüfung nach § 14 Abs. 2 verzichtet werden. Das muss die Gefährdungsbeurteilung begründen. Kraftbetriebene Regale sind immer zu prüfen.

Was bedeuten grün, orange und rot bei der Regalprüfung?

Die DIN EN 15635 ordnet Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen drei Gefahrenstufen zu. Grün verlangt nur Überwachung und Kennzeichnung, orange baldmöglichstes Handeln, rot die sofortige Entlastung und Sperrung des Regals bis zur Reparatur. Ein entlastetes Regal mit orangefarbenem Schaden darf vor der Instandsetzung nicht wieder beladen werden.

Reicht es, wenn unser Lagerpersonal die Regale regelmäßig ansieht?

Die kurzfristigen Sichtkontrollen durch eigenes, dafür beauftragtes Personal sind wichtig und gehören zum System der DIN EN 15635. Sie ersetzen aber nicht die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person, die zusätzlich Montage, Tragfähigkeitsangaben, Lotrechtigkeit und Sicherungen beurteilt.

Darf ein beschädigtes Regal repariert werden?

Beschädigte Bauteile werden in der Regel ersetzt. Instandsetzungen dürfen nach der DGUV Information 208-061 auch Firmen ausführen, die nicht Hersteller des Regals sind, wenn sie schriftlich nachweisen, dass die Lagereinrichtung danach mindestens dem ursprünglichen Zustand entspricht. Schweißen an Regalstützen ohne genaue Werkstoffkenntnis ist dagegen gefährlich.

Wie lange müssen wir das Prüfprotokoll aufbewahren?

Mindestens bis zur nächsten Prüfung, so verlangt es § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung. Wurden Reparaturen ausgeführt, empfiehlt die DGUV Information 208-043, die Dokumentation über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzubewahren, damit nachvollziehbar bleibt, wer was instand gesetzt hat.