Ein Industrietor schließt mit großer Masse, eine automatische Schiebetür im Eingangsbereich öffnet und schließt unzählige Male am Tag. Wenn eine Lichtschranke verschmutzt ist, eine Schließkantensicherung nicht mehr reagiert oder eine Feder bricht, wird aus einem alltäglichen Bauteil eine Gefahr. Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore zeigt, ob Schutzeinrichtungen, Antrieb und Mechanik zum Prüfzeitpunkt sicher zusammenwirken. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten, was geprüft wird und wie die FAM Gebäudedienste GmbH die Prüfung für Sie organisiert.
Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung und ASR A1.7
Türen und Tore sind Teil der Arbeitsstätte. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsstätte instand zu halten und festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen. Was das für Türen und Tore bedeutet, konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“. Sie gilt für Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Nicht erfasst sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen, etwa von Aufzügen, und provisorische Türen und Tore auf Baustellen.
Für kraftbetätigte Türen und Tore sieht die ASR A1.7 vor:
- eine sachgerechte Prüfung auf den sicheren Zustand nach den Vorgaben des Herstellers,
- vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend,
- für die wiederkehrende Prüfung einen empfohlenen Rhythmus von mindestens einmal jährlich („sollte“),
- durch Sachkundige,
- und dass die Ergebnisse aufgezeichnet und in der Arbeitsstätte aufbewahrt werden.
Die DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ gibt den Text der ASR A1.7 vollständig wieder und ergänzt ihn um praktische Hinweise. Zusätzlich können landesrechtliche Vorschriften gelten, etwa Prüfverordnungen für bestimmte Gebäude.
Welche Türen und Tore kraftbetätigt sind
Kraftbetätigt ist eine Tür oder ein Tor, wenn der Flügel ganz oder teilweise durch einen Antrieb bewegt wird. Typisch sind:
- Industrie- und Hallentore: Rolltore, Rollgitter, Sektionaltore, Schnelllauftore, Falttore
- Hoftore: Schiebetore und Drehflügeltore mit Antrieb
- Automatische Türen: Schiebetüren, Drehflügeltüren und Faltflügeltüren, etwa in Eingangsbereichen
- Karusselltüren mit Antrieb, für die die DGUV Information 208-026 besondere Hinweise gibt
Bewegte Flügel bilden Quetsch-, Scher-, Stoß- und Einzugsstellen. Je nach Bauart schützen davor Abstände, Schließkantensicherungen, Lichtschranken oder Lichtgitter, Kraftbegrenzung und Steuerungen. Für die Kräfte, die ein Flügel auf eine Person ausüben darf, und deren Einwirkdauer setzen die Produktnormen Grenzwerte: DIN EN 12453 für Tore und DIN EN 16005 für Türen.
Was bei der sicherheitstechnischen Prüfung geprüft wird
Die Prüfung bezieht sich auf die Funktionssicherheit des gesamten Systems. Grundlage ist die technische Dokumentation des Herstellers. Geprüft werden die Vollständigkeit des Tür- oder Torsystems und das Zusammenwirken seiner Komponenten, unter anderem:
- Mechanik und Stabilität von Bauteilen und Befestigungen
- Verschleiß, Korrosion und Beschädigungen
- Gängigkeit beweglicher Teile
- Antrieb: Befestigung, Lagerung, Geräuschentwicklung, Dichtigkeit
- Schutzeinrichtungen: Wirksamkeit von Schließkantensicherungen, Lichtschranken und anderen Einrichtungen
- Steuerung und Bewegungsabläufe
- sicherheitsrelevante Kräfte an den Schließkanten, gemessen mit geeigneter Messtechnik
- Federn auf Bruch und richtige Spannung, Gegengewichte und ihre Tragmittel, Wellen
- Fangvorrichtungen nach Herstellerangaben; baumustergeprüfte Fangvorrichtungen brauchen keine Funktionsprüfung
- Unterlagen: technische Dokumentation und Betriebsanleitung vorhanden
Bei allen Arbeiten an Türen und Toren werden die Flügel gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert und der Antrieb allpolig vom Netz und gegebenenfalls vom Akku getrennt.
Wir prüfen Tore und automatische Türen herstellerunabhängig. Die Kräfte an den Schließkanten messen wir mit einem kalibrierten Messgerät. Die Wartung übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich zur Prüfung.
Kontrollieren, prüfen, warten, instand setzen
Die DGUV Information 208-022 unterscheidet die Bausteine der Instandhaltung so:
| Aufgabe | Ziel | Wer |
|---|---|---|
| Sicht- und Funktionskontrolle | augenscheinliche Mängel früh erkennen | Betreiber im Alltag |
| Sicherheitstechnische Prüfung | Abweichungen zwischen Soll- und Istzustand feststellen und aufzeichnen | Sachkundige |
| Wartung | Sollzustand erhalten; Arbeiten und Intervalle nach Herstellervorgabe | meist Fachunternehmen |
| Instandsetzung | Verschleißteile und defekte Teile ersetzen, Mängel beheben | Personen, die mit den Arbeiten vertraut sind |
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die den Herstellerspezifikationen entsprechen. Wird ein Tor von einem Fachunternehmen gewartet, ersetzt das die dokumentierte sicherheitstechnische Prüfung nur, wenn diese ausdrücklich Teil des Auftrags ist und aufgezeichnet wird. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Mängelbeseitigung.
Prüffristen
| Anlass | Zeitpunkt | Quelle |
|---|---|---|
| Erstprüfung | vor der ersten Inbetriebnahme | ASR A1.7 |
| Prüfung nach Änderung | nach wesentlichen Änderungen | ASR A1.7 |
| Wiederkehrende Prüfung | sollte mindestens einmal jährlich erfolgen | ASR A1.7 |
| Kürzere Intervalle | bei Witterung, aggressiven Medien oder intensiver Nutzung | DGUV Information 208-022 |
Der jährliche Rhythmus geht von normaler Nutzung und üblichen Umgebungsbedingungen aus. Ein Schnelllauftor an einer Ladezone, das bei jedem Staplerdurchgang öffnet, ist stärker beansprucht als ein Hallentor, das zweimal am Tag bewegt wird. Berücksichtigen Sie die Herstellerangaben in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Wer kraftbetätigte Türen und Tore prüfen darf
Die sicherheitstechnische Prüfung dürfen nur Sachkundige durchführen. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Tätigkeit und Erfahrung sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsstättenregeln und allgemein anerkannten Regeln der Technik den arbeitssicheren Zustand von Türen und Toren beurteilen kann. Die Sachkundigen müssen die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können.
Unsere Prüfungen führen Sachkundige für kraftbetätigte Türen und Tore durch, qualifiziert und laufend geschult.
Zwischen den Prüfungen: Kontrollen im Betrieb
Die jährliche Prüfung ist eine Momentaufnahme. Im Alltag hilft eine einfache Routine, Schäden früh zu bemerken:
- Sichtkontrolle: Sind Schließkanten, Lichtschranken und Verkleidungen unbeschädigt und sauber, liegen keine Gegenstände im Bewegungsbereich?
- Funktionskontrolle: Hält und reversiert das Tor, wenn eine Schutzeinrichtung anspricht, wie in der Betriebsanleitung beschrieben?
- Meldeweg: Wer bemerkt, dass ein Tor ruckelt, ungewöhnliche Geräusche macht oder nicht mehr sicher stoppt, meldet das sofort einer festgelegten Stelle.
- Außer Betrieb nehmen: Ein Tor mit sicherheitsrelevantem Mangel wird gesperrt, bis es instand gesetzt und erneut geprüft ist.
Diese Kontrollen ersetzen die Prüfung durch Sachkundige nicht, sie verkürzen aber die Zeit, in der ein Mangel unbemerkt bleibt.
Was nicht zu dieser Leistung gehört
Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie ihre Feststellanlagen sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beziehungsweise nach den Vorgaben des Herstellers regelmäßig zu prüfen. Diese Prüfungen gehören nicht zu dieser Leistung. Auch Türen von Aufzugsanlagen fallen nicht unter die ASR A1.7. Die elektrische Anlage, die den Torantrieb versorgt, prüfen wir im Rahmen der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
Dokumentation
Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Viele Betreiber führen dafür je Tor ein Prüfbuch, in dem Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen nacheinander festgehalten werden. Ein vorhandenes Prüfbuch führen wir fort; gibt es noch keins, legen wir es auf Wunsch an. Unser Protokoll enthält die Messwerte der Kraftmessung. Die Dokumentation der FAM wird automatisch versendet und steht im Kundenportal bereit. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Tor oder an der Tür abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.
Ihr Ablauf mit der FAM
Analyse: Sie nennen uns Standorte, Anzahl, Bauart und Hersteller Ihrer Türen und Tore und ob technische Dokumentation, Betriebsanleitungen und Prüfbücher vorliegen.
Planung: Ein Tor in Prüfung ist für kurze Zeit nicht nutzbar. Wir stimmen die Termine so ab, dass Zufahrten, Ladezonen und Eingänge in dieser Zeit anders erreichbar bleiben.
Prüfung: Die Türen und Tore werden nach Herstellervorgaben und ASR A1.7 geprüft, festgestellte Mängel werden dokumentiert.
Dokumentation: Sie erhalten das Prüfprotokoll mit den Befunden und den erforderlichen Maßnahmen.
Wovon der Aufwand abhängt
- Anzahl und Bauart der Türen und Tore und ihre Verteilung auf Standorte
- Art der Schutzeinrichtungen und Steuerungen
- ob technische Dokumentation und Betriebsanleitungen vorliegen
- Zugänglichkeit der Antriebe, etwa bei hoch liegenden Wellen
- betriebliche Zeitfenster für Ladezonen und Eingänge
Prüfung Ihrer Türen und Tore anfragen
Warum die FAM
Tore und automatische Türen stehen oft in denselben Gebäuden, in denen wir ohnehin prüfen. Auf Wunsch prüfen wir sie am selben Termin wie Ihre elektrische Anlage oder Ihre Regale. Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.
Häufige Fragen
Wie oft müssen kraftbetätigte Tore geprüft werden?
Nach der ASR A1.7 sollte die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen. Dieser Rhythmus geht von normaler Nutzung aus. Bei Witterung, aggressiven Medien oder intensiver Nutzung können kürzere Intervalle nötig sein; die Herstellerangaben gehören in die Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf kraftbetätigte Türen und Tore prüfen?
Nur Sachkundige. Sachkundig ist, wer durch fachliche Ausbildung, Tätigkeit und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Regeln den arbeitssicheren Zustand von Türen und Toren beurteilen kann. Die prüfende Person muss die Schutzeinrichtungen mit geeigneter Messtechnik überprüfen können, etwa den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten.
Ist die Wartung durch den Torhersteller nicht schon die Prüfung?
Nicht automatisch. Die Wartung erhält den Sollzustand, ihre Arbeiten und Intervalle gibt der Hersteller vor. Die sicherheitstechnische Prüfung stellt fest, ob Tür oder Tor sicher ist, und muss aufgezeichnet werden. Beides kann am selben Termin stattfinden, sollte im Nachweis aber erkennbar getrennt sein.
Müssen auch Tore ohne Antrieb geprüft werden?
Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Prüfung nach ASR A1.7 betrifft kraftbetätigte Türen und Tore. Für Türen und Tore ohne Antrieb empfiehlt die DGUV Information 208-022 eine vergleichbare Prüfung ebenfalls, etwa wegen Federn, Gegengewichten und Fangvorrichtungen bei handbetätigten Rolltoren.
Wo muss das Prüfergebnis aufbewahrt werden?
Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Zur Prüfung gehört auch die Kontrolle, ob die technische Dokumentation und die Betriebsanleitung des Tores vollständig vorhanden sind.
Prüfen Sie auch Feuerschutz- und Rauchschutztore?
Nein. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse und ihre Feststellanlagen haben eigene Prüfregeln aus der bauaufsichtlichen Zulassung oder den Vorgaben des Herstellers. Sie gehören nicht zu dieser Leistung. Lassen Sie sie von einem dafür qualifizierten Fachbetrieb prüfen.