In einer Produktionshalle hängt viel an der elektrischen Ausrüstung einer Maschine: ob ein Not-Halt tatsächlich stoppt, ob eine Schutztür die Bewegung unterbricht und ob ein beschädigtes Kabel im Schaltschrank rechtzeitig auffällt. Die Prüfung elektrischer Maschinen richtet sich deshalb nicht nur auf Leitungen und Isolation, sondern auch auf die Funktion der elektrischen Sicherheitseinrichtungen, die Beschäftigte an der Maschine schützen. Mechanische Prüfungen gehören nicht dazu; sie übernehmen andere dafür befähigte Personen.
Für welche Maschinen die Prüfung gedacht ist
Gemeint sind Maschinen und Anlagen mit eigener elektrischer Ausrüstung, also mit Schaltschrank, Steuerung und Antrieben. Typische Beispiele:
- Werkzeugmaschinen wie Drehmaschinen, Fräsen, Sägen und Schleifmaschinen
- Pressen, Biege- und Stanzmaschinen
- Förder- und Verpackungsanlagen, Palettierer
- Lüftungs-, Absaug- und Kompressoranlagen mit eigener Steuerung
- Sondermaschinen und verkettete Anlagen
Maschinen stehen nicht nur in Industriehallen. Auch Handwerksbetriebe mit Holz- oder Metallbearbeitung, Großküchen mit Spül- und Kochtechnik, Druckereien, Wäschereien und die Haustechnik größerer Gebäude betreiben Maschinen mit eigener elektrischer Ausrüstung. Für sie gelten dieselben Pflichten, auch wenn im Betrieb niemand von „Maschinenpark“ sprechen würde.
Handgeführte Elektrowerkzeuge mit Stecker gehören dagegen zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.
Wer wann prüft: Hersteller, Errichter und Betreiber
Bei Maschinen teilen sich mehrere Beteiligte die Verantwortung, und das sorgt in der Praxis oft für Lücken.
Der Hersteller bewertet die Konformität der Maschine und bringt sie mit CE-Kennzeichnung in Verkehr. Die elektrische Ausrüstung prüft er nach der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie als Rechtsgrundlage dafür.
Der Betreiber ist als Arbeitgeber für den sicheren Betrieb verantwortlich. Hängt die Sicherheit einer Maschine von den Montagebedingungen ab, muss er sie nach § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung vor der ersten Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen. Bereits vom Hersteller geprüfte und dokumentierte Punkte müssen dabei nicht wiederholt werden. Danach sind Maschinen, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend zu prüfen (§ 14 Abs. 2).
Nach Änderung oder Instandsetzung verlangt § 5 der DGUV Vorschrift 3 eine erneute Prüfung, bevor die Maschine wieder in Betrieb geht. Das betrifft auch scheinbar kleine Eingriffe wie den Austausch eines Motors oder die Nachrüstung eines Sensors.
Prüfpunkte an der elektrischen Ausrüstung
Die DIN EN 60204-1 beschreibt für die Prüfung der elektrischen Ausrüstung eine Reihe von Prüfungen. Für die wiederkehrende Prüfung beim Betreiber orientieren wir uns daran und wählen den Umfang passend zur Maschine:
- Unterlagen und Kennzeichnung: Stimmen Schaltpläne und Betriebsmittelkennzeichnung mit dem Schaltschrank überein? Sind Warnhinweise und Typschild vorhanden und lesbar?
- Sichtprüfung: Zustand von Schaltschrank, Leitungen, Kabeleinführungen, Schleppketten und Steckverbindern, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Überhitzungsspuren, nachträgliche Eingriffe.
- Schutzleitersystem: Durchgängigkeit des Schutzleiters zu allen berührbaren leitfähigen Teilen der Maschine.
- Fehlerschleifenimpedanz: Schaltet die Schutzeinrichtung im Fehlerfall schnell genug ab?
- Isolationswiderstand: Messung zwischen Hauptstromkreisen und Schutzleitersystem.
- Schutz gegen Restspannung: Sind nach dem Abschalten berührbare Teile schnell genug spannungsfrei, etwa bei Kondensatoren in Frequenzumrichtern?
- Funktionsprüfungen: Not-Halt, Schutztür- und Verriegelungsüberwachung, Zweihandschaltungen, Freigabe- und Quittiertaster, Drehrichtung der Antriebe, Melde- und Kontrollleuchten.
Die Funktionsprüfungen sind der Teil, der Beschäftigte am unmittelbarsten schützt. Ein Not-Halt, der wegen einer überbrückten Leitung nicht mehr wirkt, fällt im Alltag niemandem auf, bis er gebraucht wird. Wichtig ist dabei die Grenze dieser Prüfung: Sie zeigt, ob Not-Halt, Schutztürüberwachung und andere Sicherheitseinrichtungen zum Prüfzeitpunkt wie vorgesehen auslösen. Eine Validierung der sicherheitsbezogenen Steuerung, also der Nachweis, dass die Sicherheitsfunktionen die geforderte Zuverlässigkeit erreichen, ist sie nicht. Diese Validierung gehört zur Konstruktion und zu wesentlichen Umbauten der Maschine.
Normstand 2026: was sich ändert
Im Juni 2026 ist eine neue Ausgabe der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) erschienen. Sie ersetzt die Ausgabe 2019-06; für die bisherige Ausgabe läuft laut VDE Verlag eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2028. Neu sind unter anderem Anforderungen an elektrische Antriebssysteme und überarbeitete Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
Was bedeutet das für Maschinen, die Sie heute betreiben? Bei Bestandsmaschinen berücksichtigen wir die bei Herstellung geltenden Anforderungen und die Herstellerunterlagen. Ob die Maschine heute sicher verwendet werden kann, beurteilen wir zusätzlich anhand ihres aktuellen Zustands, der Nutzung und der Gefährdungsbeurteilung. Eine neue Normausgabe bedeutet weder automatisch eine vollständige Nachrüstung noch einen uneingeschränkten Weiterbetrieb nach alten Anforderungen; die TRBS 1111 beschreibt, wie diese Abwägung in der Gefährdungsbeurteilung erfolgt. Bei neuen Maschinen und Umbauten lohnt sich der Blick in die neue Fassung. Zusammen mit der neuen EU-Maschinenverordnung ab 2027 ist das ein guter Anlass, Prüfkonzept und Dokumentation Ihrer Maschinen zu überprüfen.
Prüffristen für Maschinen festlegen
Für die elektrische Ausrüstung ortsfester Maschinen gibt die DGUV Vorschrift 3 in ihren Durchführungsanweisungen einen Richtwert von vier Jahren an. Für Maschinen ist dieser Wert oft zu lang. Die DGUV Information 203-071 nennt Kriterien, nach denen der Arbeitgeber die Frist in der Gefährdungsbeurteilung bemisst:
| Kriterium | Beispiel aus der Produktion |
|---|---|
| Hersteller- und Errichterhinweise | Wartungsplan der Betriebsanleitung |
| Einsatzbedingungen | Kühlschmierstoffe, Späne, Staub, Vibration |
| Verwendungsdauer und -häufigkeit | Mehrschichtbetrieb, Dauerlauf |
| Mechanische, chemische und thermische Beanspruchung | bewegte Leitungen in Schleppketten, Hitze am Werkzeug |
| Ausfallverhalten und Unfallgeschehen | Störungshistorie, Beinaheunfälle |
| Qualifikation der Benutzer | wechselnde Bediener, Leiharbeit |
Unsere Prüfberichte liefern die Grundlage, um die Fristen zu bestätigen oder anzupassen: Veränderte Messwerte und wiederkehrende Mängel zeigen, ob eine Maschine häufiger geprüft werden sollte.
Typische Mängel an Maschinen
Bei Maschinen hängen viele Befunde mit dem Alltag in der Produktion zusammen, nicht mit der Konstruktion:
- Überbrückte Schutzeinrichtungen: Schutztürschalter oder Lichtgitter, die zum schnelleren Einrichten dauerhaft umgangen werden
- Bewegte Leitungen: beschädigte Mäntel in Schleppketten oder an Drehdurchführungen
- Schaltschränke: offen stehende Türen, Staub und Späne auf Klemmen, fehlende Abdeckungen
- Nachrüstungen: zusätzliche Sensoren, Beleuchtung oder Steckdosen ohne Eintrag im Schaltplan
- Schutzleiter: fehlende Verbindungen an Maschinenteilen, die bei Umbauten abgenommen und nicht wieder angeschlossen wurden
Überbrückte Schutzeinrichtungen und andere gefährliche Mängel melden wir sofort vor Ort an die verantwortliche Person, nicht erst mit dem Bericht.
Elektrische Prüfung im Zusammenspiel mit anderen Prüfungen
An vielen Maschinen sind mehrere Prüfungen fällig, die von unterschiedlichen Fachleuten durchgeführt werden. Die DGUV Information 203-071 weist darauf hin, dass je nach Art des Betriebsmittels neben den rein elektrischen Prüfungen weitere Prüfungen nötig sein können, etwa bei Rolltoren, Industrierobotern, Krananlagen oder Kreissägen. Diese übernehmen Personen, die dafür befähigt sind.
Für Sie als Betreiber heißt das: Alle Prüfungen einer Maschine sollten in einem gemeinsamen Prüfplan stehen, damit keine Lücke entsteht und Stillstände gebündelt werden können. Auf Wunsch stimmen wir unsere Termine mit Ihrer Instandhaltung und mit anderen Prüfdienstleistern ab. Unsere Ergebnisse legen wir so ab, dass sie in Ihre Maschinenakte passen: je Maschine ein Bericht mit Kennung, Prüfdatum, Prüfumfang, Messwerten und Ergebnis.
Nach jeder Instandsetzung an der elektrischen Ausrüstung ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung nötig. Das kann Ihre eigene Elektrofachkraft übernehmen, wenn eine vorhanden ist. Wichtig ist, dass auch diese Prüfung dokumentiert wird, denn sie fließt in die Bewertung der Prüffristen ein.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Schaltpläne und Betriebsanleitungen der Maschinen bereitlegen, möglichst in der aktuellen Fassung
- Freischaltberechtigte und, für die Funktionsprüfungen, Bedienpersonal für den Prüftag einplanen
- Maschinen auf Rüst- oder Wartungsfenster verteilen und dem Prüfteam die Reihenfolge nennen
- Hinweise auf bekannte Störungen oder Beinaheunfälle sammeln, damit wir gezielt nachsehen können
Ablauf mit der FAM
Analyse: Wir erfassen Ihren Maschinenpark mit Typ, Baujahr und vorhandener Dokumentation und klären, welche Prüfungen bereits durch Hersteller oder Instandhaltung abgedeckt sind.
Planung: Prüftermine legen wir in Wartungs- oder Rüstfenster, damit keine zusätzlichen Stillstände entstehen. Für jede Maschine klären wir, wer sie vor Ort freischaltet und gegen Wiedereinschalten sichert.
Prüfung: Unsere Prüfungen verantworten Elektrofachkräfte. Das Prüfteam prüft die elektrische Ausrüstung und die Funktion der Sicherheitseinrichtungen und gibt Ihnen noch vor Ort Rückmeldung, wenn eine Maschine wegen eines gefährlichen Mangels nicht weiterlaufen sollte.
Dokumentation: Sie erhalten je Maschine einen Prüfbericht mit allen Tests, Messwerten und Ergebnissen sowie Empfehlungen zur Verbesserung. Die Berichte werden automatisch versendet und stehen im Kundenportal bereit. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Gerät abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.
Wovon der Aufwand abhängt
- Anzahl, Größe und Verkettung der Maschinen
- Vollständigkeit von Schaltplänen und Betriebsanleitungen
- Zahl der Sicherheitseinrichtungen, die erprobt werden müssen
- Verfügbarkeit von Bedienpersonal und Freischaltberechtigten am Prüftag
- Prüfzeitfenster: laufende Schicht, Wochenende, Betriebsruhe
Prüfung von Maschine und Umfeld verbinden
Maschinen hängen an der Gebäudeinstallation, und an ihnen werden ortsveränderliche Geräte benutzt. Wer die Prüfungen bündelt, spart Abstimmungsaufwand und Stillstände. Wie die Prüfung der festen Installation abläuft, zeigt die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
Sie betreiben auf Ihrem Gelände auch Ladepunkte für Firmen- oder Mitarbeiterfahrzeuge? Dann lesen Sie weiter bei der Prüfung von Ladeinfrastruktur.
Häufige Fragen
Der Hersteller hat die Maschine doch schon geprüft. Warum noch einmal?
Der Hersteller prüft die Maschine im Rahmen der Konformitätsbewertung. Hängt die Sicherheit aber von der Montage ab, etwa vom Anschluss an Ihr Netz oder von der Aufstellung, muss der Arbeitgeber nach § 14 Abs. 1 BetrSichV vor der ersten Verwendung prüfen lassen. Was der Hersteller bereits geprüft und dokumentiert hat, muss dabei nicht wiederholt werden.
Wie oft müssen Maschinen elektrisch geprüft werden?
Eine feste Frist für alle Maschinen gibt es nicht. Der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest und berücksichtigt Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und Verschleiß. Für ortsfeste Betriebsmittel nennt die DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von vier Jahren; unter rauen Bedingungen kann eine deutlich kürzere Frist nötig sein.
Prüfen Sie auch die Mechanik der Maschine?
Nein. Wir prüfen die elektrische Ausrüstung der Maschine, dazu gehört die Funktionsprüfung elektrischer Sicherheitseinrichtungen wie Not-Halt oder Schutztürüberwachung. Mechanische Prüfungen, etwa an Kran, Rolltor oder Presse, übernehmen andere dafür befähigte Prüferinnen und Prüfer. Auf Wunsch stimmen wir unsere Termine mit ihnen ab.
Müssen wir die Maschine für die Prüfung stilllegen?
Für Sichtprüfung und Isolationsmessung muss die Maschine abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein. Funktionsprüfungen wie Not-Halt und Schutztürüberwachung finden dagegen im Betrieb statt. Wir planen die Prüfung deshalb in Abstimmung mit Ihrer Produktionsplanung, etwa in Rüst- oder Wartungsfenstern.
Was gilt nach einem Umbau der Maschine?
Nach einer Änderung oder Instandsetzung muss die elektrische Ausrüstung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Bei größeren Umbauten ist außerdem zu klären, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, die eine neue Konformitätsbewertung erfordert. Diese Bewertung gehört nicht zur elektrischen Prüfung und sollte früh geklärt werden.