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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

Verteilungen, Leitungen, Steckdosenstromkreise und fest angeschlossene Geräte bilden die ortsfeste elektrische Anlage Ihres Gebäudes. Sie muss vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend geprüft werden. Die FAM prüft Ihre Anlage nach DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3, bewertet Mängel nachvollziehbar und dokumentiert alle Messwerte.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Hinter Wänden, Decken und Schaltschranktüren arbeitet die elektrische Anlage Ihres Gebäudes meist unbemerkt. Gerade deshalb fallen Schäden oft erst auf, wenn eine Sicherung ständig auslöst, ein Kabel warm wird oder ein Fehlerstrom-Schutzschalter im Ernstfall nicht abschaltet. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zeigt, ob Schutzmaßnahmen wirken, ob Leitungen intakt sind und ob Erweiterungen der vergangenen Jahre fachgerecht eingebunden wurden.

Was zur ortsfesten Anlage gehört

Zur ortsfesten elektrischen Anlage zählt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist: der Hausanschluss ab der Übergabestelle des Netzbetreibers, Haupt- und Unterverteilungen, alle Leitungen und Kabelwege, Steckdosen und Schalter, Beleuchtung sowie fest angeschlossene Betriebsmittel wie Durchlauferhitzer, Klimageräte, Rolltore oder Lüftungsanlagen. Auch Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, die wegen ihres Gewichts nicht bewegt werden, gelten nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 als ortsfest.

Was dagegen über einen Stecker angeschlossen und bewegt wird, ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel. Dafür gibt es eine eigene Prüfung, die wir auf der Seite Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel beschreiben. In der Praxis lassen sich beide Prüfungen gut an einem Termin verbinden.

Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung: welche Norm wann gilt

Für ortsfeste Anlagen gibt es zwei Prüfanlässe mit jeweils eigener Norm:

Anlass Norm Ziel
Neubau, Erweiterung, Änderung DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Nachweis, dass die Anlage normgerecht errichtet wurde, bevor sie in Betrieb geht
Laufender Betrieb DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 mit Änderung A1:2017-06 Nachweis, dass die Anlage weiterhin in ordnungsgemäßem Zustand ist

Die Änderung A1 hat den Abschnitt zu den wiederkehrenden Prüfungen in der DIN VDE 0105-100 vollständig neu gefasst. Für beide Normen liegen inzwischen Entwürfe neuer Ausgaben vor; bis zu deren Veröffentlichung gelten die genannten Ausgaben. Den rechtlichen Rahmen setzen die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung und für die Gebäudeinstallation von Arbeitsstätten die Arbeitsstättenverordnung: Der Arbeitgeber muss Prüfart, Prüfumfang und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und die Prüfung durch eine Elektrofachkraft durchführen lassen.

Prüfschritte an der Anlage

Jede Anlagenprüfung beginnt mit den Unterlagen. Wir sehen uns Stromlaufpläne, Verteilerbeschriftungen und die Protokolle der letzten Prüfung an und fragen nach Änderungen seit damals. Fehlen Pläne oder stimmen sie nicht mehr, halten wir das als Befund fest, denn ohne aktuelle Pläne wird jede spätere Störungssuche teuer.

Danach folgen die technischen Prüfschritte:

Prüfschritt Was wir prüfen Worauf es ankommt
Besichtigen Verteilungen, Abdeckungen, Leitungsführung, Beschriftung, Brandschutz an Durchführungen Beschädigungen, fehlender Berührungsschutz, Überhitzungsspuren, unzulässige Provisorien
Schutzleiter und Potentialausgleich Durchgängigkeit der Schutzleiter und der Schutzpotentialausgleichsleiter niederohmige Verbindung aller Körper mit der Erdungsanlage
Isolationswiderstand Isolation zwischen aktiven Leitern und Erde je Stromkreis Alterung und Feuchte in Leitungen erkennen
Schleifenimpedanz Fehlerschleifenimpedanz bzw. Kurzschlussstrom am Stromkreisende Schutzorgan schaltet im Fehlerfall rechtzeitig ab
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Auslösestrom und Auslösezeit Personenschutz durch den Fehlerstrom-Schutzschalter wirkt
Erproben Prüftasten, Drehfeld an Drehstromsteckdosen, Not-Aus, Melde- und Kontrollleuchten Sicherheitsfunktionen arbeiten wie vorgesehen

Welche Messungen im Einzelfall nötig sind und welche Grenzwerte gelten, richtet sich nach der Netzform, den Schutzorganen und der Nutzung der Räume. Die Messungen werden mit Messgeräten nach der Normenreihe DIN EN 61557 (VDE 0413) durchgeführt.

Prüfung im laufenden Betrieb planen

Die Isolationsmessung braucht spannungsfreie Stromkreise. Für ein Büro bedeutet das meist kurze Unterbrechungen einzelner Etagen, für einen Betrieb mit Serverraum, Kühlung oder Produktion eine sorgfältige Abstimmung. Wir klären vorab, welche Stromkreise kritisch sind, wer vor Ort schalten darf und in welchen Zeitfenstern Abschaltungen möglich sind, auch abends oder am Wochenende.

Können Stromkreise nicht abgeschaltet werden, bewertet die Prüfperson, welche zulässigen Prüfverfahren unter den konkreten Anlagenbedingungen möglich sind. Nicht durchführbare Prüfschritte und Einschränkungen der Aussagekraft werden dokumentiert, und die betroffenen Stromkreise kennzeichnen wir im Protokoll. Erforderliche Abschaltungen stimmen wir gesondert ab.

Prüffristen für ortsfeste Anlagen

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen in Tabelle 1A diese Werte:

Anlage oder Betriebsmittel Prüffrist Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Elektrofachkraft
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Elektrofachkraft
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen, Funktion über die Prüftaste 6 Monate Benutzer

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle 1A.

Zu den Räumen besonderer Art gehören zum Beispiel Bereiche mit Badewanne oder Dusche, Baustellen, landwirtschaftliche Betriebsstätten und medizinisch genutzte Bereiche. Die Werte sind Richtwerte für normale Beanspruchung. Die DGUV Information 203-071 weist ausdrücklich darauf hin, dass Prüfverordnungen der Bundesländer oder Regelungen der Sachversicherer kürzere Höchstfristen festlegen können. Prüffristen sind keine Wunschfristen: Sie müssen so bemessen sein, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.

Typische Befunde in gewachsenen Gebäuden

Kaum ein Gewerbegebäude sieht nach zehn Jahren noch so aus wie bei der Errichtung. Entsprechend ähnlich sind die Befunde, die wir bei Wiederholungsprüfungen antreffen:

  • Verteilungen ohne aktuelle Beschriftung, sodass im Störungsfall niemand weiß, welcher Schutzschalter welchen Raum versorgt
  • nachträglich angeschlossene Verbraucher wie Klimageräte oder Teeküchen, die in keinem Plan auftauchen
  • fehlende Abdeckungen und offene Leerplätze in Verteilungen, an denen spannungsführende Teile berührbar sind
  • unverschlossene Kabeldurchführungen durch Brandwände nach Umbauten
  • Steckdosenstromkreise, die durch zusätzliche Arbeitsplätze dauerhaft an der Belastungsgrenze arbeiten

Viele dieser Punkte sind schnell behoben, wenn sie bekannt sind. Gefährlich werden sie, wenn sie über Jahre unentdeckt bleiben.

Ältere Anlagen: Muss alles auf den neuesten Stand?

Eine neue Normausgabe führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende Anlage vollständig umgebaut werden muss. Entscheidend sind ihr sicherer Zustand, die aktuelle Nutzung und gegebenenfalls bestehende Anpassungspflichten. Im betrieblichen Einsatz ist zusätzlich zu bewerten, ob die Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung weiterhin ausreichen; die TRBS 1111 beschreibt, wie das in der Gefährdungsbeurteilung geschieht. Die Wiederholungsprüfung misst eine Anlage deshalb nicht an jeder neuen Errichtungsnorm, sondern daran, ob sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Wir weisen im Bericht getrennt aus, was ein Mangel ist und was eine Empfehlung zur Modernisierung.

Was Sie zur Vorbereitung tun können

Eine gut vorbereitete Prüfung ist schneller und günstiger. Hilfreich sind:

  1. aktuelle Stromlaufpläne und das Protokoll der letzten Prüfung
  2. eine Ansprechperson, die Zugang zu allen Technikräumen hat und Abschaltungen freigeben darf
  3. eine Liste kritischer Verbraucher, die nicht oder nur angekündigt abgeschaltet werden dürfen
  4. die rechtzeitige Information von IT, Mietern und Beschäftigten über geplante Abschaltungen

Mängel bewerten statt nur auflisten

Ein Protokoll mit fünfzig Befunden hilft niemandem, wenn nicht klar ist, was sofort erledigt werden muss. Wir bewerten jeden Mangel nach Dringlichkeit, sodass Sie sehen, wo sofort gehandelt werden muss und was in eine spätere Modernisierung gehört. Diese Bewertung ist die Grundlage für Ihre Entscheidung über den Weiterbetrieb, denn die Verantwortung dafür bleibt nach der DGUV Information 203-071 beim Unternehmer. Auf Wunsch unterstützen wir Sie anschließend bei der Mängelbeseitigung.

Ihre Anlagenprüfung mit der FAM

Analyse: Wir sichten Pläne und Vorprotokolle, klären die Nutzung der Räume und unterstützen Sie bei der Gefährdungsanalyse, aus der sich Prüfumfang und Fristen ableiten.

Planung: Gemeinsam legen wir Abschaltfenster, Zugänge zu Technikräumen und Ansprechpersonen fest.

Prüfung: Unsere Prüfungen verantworten Elektrofachkräfte. Sie arbeiten mit regelmäßig kalibrierten Messgeräten, und geprüfte Verteilungen werden gekennzeichnet. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt an der Anlage abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.

Dokumentation: Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation mit allen gemessenen Werten und festgestellten Mängeln. Sie wird automatisch versendet und ist über das Kundenportal abrufbar.

Wovon der Aufwand abhängt

  • Größe des Gebäudes und Zahl der Verteilungen und Stromkreise
  • Netzform und Alter der Anlage
  • Vollständigkeit der Pläne und der letzten Prüfprotokolle
  • Abschaltfenster: tagsüber, abends, am Wochenende
  • Zugänglichkeit von Technikräumen, Unterverteilungen und Deckenbereichen
  • Kombination mit der Geräteprüfung am selben Termin

Für ein Angebot helfen uns die Anzahl der Verteilungen, die ungefähre Fläche und das Datum der letzten Prüfung. Prüftermin anfragen

Erfahrung mit großen Liegenschaften

Wir prüfen regelmäßig in großen, gewachsenen Liegenschaften, in denen der Betrieb während der Prüfung weiterlaufen muss. Diese Erfahrung kommt auch Unternehmen, Vermietern und Praxen zugute: Wir wissen, wie man Prüfungen in laufenden Gebäuden organisiert, ohne den Betrieb lahmzulegen.

Sie vermieten Gewerbeflächen oder verwalten Immobilien? Dann ist der E-Check als gemeinsame Bewertung von Anlage und Geräten oft der passende Einstieg.

Häufige Fragen

Muss für die Prüfung der Strom abgeschaltet werden?

Für einige Messungen, vor allem die Isolationsmessung, müssen einzelne Stromkreise kurz spannungsfrei geschaltet werden. Andere Messungen laufen unter Spannung. Wir planen die Abschaltungen gemeinsam mit Ihnen, bei Bedarf außerhalb der Arbeitszeit, damit Server, Kühlgeräte oder Produktion nicht unerwartet ausfallen. Lässt sich ein Stromkreis nicht abschalten, dokumentieren wir, welche Prüfschritte entfallen mussten.

Wie oft muss eine elektrische Anlage geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 nennt als Richtwert vier Jahre für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel. Für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art gilt ein Jahr. Die verbindliche Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; Prüfverordnungen der Länder oder Versicherer können kürzere Abstände verlangen.

Ich bin Mieter einer Gewerbefläche. Wer ist für die Prüfung zuständig?

Wer die Anlagenprüfung beauftragt und bezahlt, hängt unter anderem vom Mietvertrag ab. Als Arbeitgeber müssen Sie unabhängig davon sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten die Räume und elektrischen Einrichtungen sicher nutzen können; neben der Betriebssicherheitsverordnung gilt dafür die Arbeitsstättenverordnung. Stimmen Sie Prüfzuständigkeit, Prüfumfang, Nachweise und Mängelbeseitigung schriftlich mit dem Vermieter ab.

Was ist der Unterschied zwischen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung?

Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 findet nach der Errichtung, Erweiterung oder Änderung einer Anlage statt und weist nach, dass sie normgerecht gebaut wurde. Die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 stellt fest, ob die Anlage im laufenden Betrieb noch in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Beheben Sie gefundene Mängel auch?

Mit dem Protokoll erhalten Sie alle festgestellten Mängel, jeweils nach Dringlichkeit bewertet; im Kundenportal stehen sie zusätzlich als Mängelliste bereit. Damit können Sie die Beseitigung mit Ihrem Elektrobetrieb planen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Mängelbeseitigung.

Gilt die Prüfung auch für die Feuerversicherung?

Sachversicherer können eigene Prüfungen verlangen, etwa nach der Klausel SK 3602 durch anerkannte Sachverständige nach den Richtlinien VdS 2871. Diese Prüfung hat den Brandschutz und den Schutz von Sachwerten im Blick und ersetzt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht. Prüfen Sie, was Ihr Versicherungsvertrag fordert.