Ladepunkte stehen draußen, werden täglich von wechselnden Personen bedient und übertragen über Stunden hohe Leistungen. Regen, Frost, angefahrene Säulen und strapazierte Ladekabel setzen der Technik zu. Die Prüfung von Ladeinfrastruktur zeigt, ob Ihre Wallboxen und Ladesäulen in sicherem Zustand sind und ob ihre Schutzmaßnahmen im Fehlerfall wirken, für Ihre Beschäftigten ebenso wie für Gäste und Kundschaft.
Wer Ladepunkte prüfen lassen muss
Die Prüfpflicht trifft jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte Ladeeinrichtungen nutzen oder bei dem sie zum Betrieb gehören. Typische Situationen:
- Firmenflotte: Dienstwagen laden auf dem eigenen Gelände oder in der Tiefgarage.
- Mitarbeiterladen: Beschäftigte laden private Fahrzeuge am Arbeitsplatz.
- Kundenparkplatz: Handel, Hotels und Praxen bieten Ladepunkte für Besuchende an.
- Vermietung: Vermieter und Hausverwaltungen stellen Ladepunkte für Gewerbemieter bereit.
Grundlage ist dieselbe wie für jede elektrische Anlage: Die DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und in bestimmten Zeitabständen, die Betriebssicherheitsverordnung eine Festlegung von Prüfumfang und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung.
Welche Normen für Ladeeinrichtungen gelten
Bei der Ladeinfrastruktur greifen Errichtungs-, Produkt- und Betriebsnormen ineinander:
| Norm | Regelt | Bedeutung für die Prüfung |
|---|---|---|
| DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 | Errichtung der Stromkreise zur Versorgung von Elektrofahrzeugen | Anforderungen an Stromkreis und Schutzeinrichtungen, an denen sich die Prüfung orientiert |
| DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1):2019-12 | Konduktive Ladesysteme, Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation | Grundlage für den Funktionstest mit Prüfadapter |
| DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) mit A1:2017-06 | Betrieb elektrischer Anlagen, wiederkehrende Prüfungen | Grundlage für die Wiederholungsprüfung |
Für die DIN EN IEC 61851-1 liegt ein Entwurf einer neuen Ausgabe vor. Ladeinstallationen nach DIN VDE 0100-722 gehören zu den Anlagen besonderer Art; das wirkt sich auf die Prüffrist aus (siehe unten).
Schutzkonzept am Ladepunkt
Ein Fahrzeug kann beim Laden Fehlerströme verursachen, die nicht rein sinusförmig sind, sondern einen Gleichanteil haben. Deshalb stellt die DIN VDE 0100-722 an den Fehlerstromschutz von Ladepunkten besondere Anforderungen. Bei AC-Ladepunkten gibt es dafür unterschiedliche Lösungen, zum Beispiel eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B oder eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ A oder F zusammen mit einer Einrichtung zur Erkennung von Gleichfehlerströmen (RDC-DD), die oft in der Wallbox eingebaut ist. Eine solche Gleichfehlerstrom-Erkennung allein ersetzt keinen vollständigen Fehlerstromschutz. Welche Lösung verbaut ist, ergibt sich aus Bauart und Herstellerangaben; DC-Schnellladestationen haben ein eigenes Schutzkonzept.
AC, DC oder beides: was wir prüfen
- Wechselstrom-Ladestationen (AC) mit Typ-2-Steckvorrichtung, als Wallbox an der Wand oder als Ladesäule: Diese prüfen wir herstellerunabhängig.
- Gleichstrom-Schnellladestationen (DC) mit CCS- oder CHAdeMO-Steckvorrichtung, einschließlich Hochleistungsladestationen (HPC) mit CCS: Diese prüfen wir in Abstimmung mit dem Hersteller.
- Kombinierte AC/DC-Ladestationen mit Typ-2- und CCS- oder CHAdeMO-Steckvorrichtungen: Den AC-Teil prüfen wir herstellerunabhängig, den DC-Teil in Abstimmung mit dem Hersteller.
Bei DC-Stationen kommen Leistungselektronik, Kühlung und teils flüssigkeitsgekühlte Ladekabel hinzu. Sie verlangen mehr Prüfzeit, andere oder zusätzliche Prüfmittel und die Abstimmung mit dem Hersteller, etwa für den Zugang zu internen Fehlerspeichern.
Was bei der Prüfung einer Ladestation passiert
Zuleitung und Verteilung: Wir beginnen beim Stromkreis, der die Ladestation versorgt. Wir prüfen die Absicherung, die Leitungsführung und den Zustand der Verteilung, aus der die Ladepunkte gespeist werden.
Sichtprüfung am Ladepunkt: Gehäuse, Dichtungen, Anfahrschutz, Ladekabel und Ladestecker, Kabelhalterung und Kennzeichnung. Bei Säulen im Außenbereich achten wir besonders auf eindringende Feuchtigkeit und Korrosion.
Messungen: Durchgängigkeit des Schutzleiters, Isolationswiderstand und Fehlerschleifenimpedanz am Ladepunkt. Wir prüfen die Wirksamkeit der für den jeweiligen Ladepunkt vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Prüfverfahren und Umfang richten sich nach Bauart, Schutzkonzept und Herstellerangaben.
Funktionstest mit Prüfadapter: An AC-Ladepunkten ersetzt ein Prüfadapter das Fahrzeug. Damit stellen wir die Zustände der Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation nach, also „nicht verbunden“, „verbunden“ und „Laden“, und prüfen, ob die Station Fehlerzustände erkennt und die Ladung sicher unterbricht. Dazu gehört auch die Verriegelung des Steckers. Ein Ladeversuch unter Nennlast ist dieser Test nicht. Ist eine Not-Aus-Einrichtung vorhanden und im Sicherheitskonzept der Station vorgesehen, erproben wir sie mit.
Ladekabel: Fest angeschlagene Ladekabel prüfen wir mit dem Ladepunkt. Mobile Ladekabel nehmen wir als ortsveränderliche Betriebsmittel getrennt in das Verzeichnis auf.
Neue Ladepunkte: Erstprüfung und Anmeldung
Bevor ein neuer Ladepunkt in Betrieb geht, prüft der Errichter die Installation nach DIN VDE 0100-600 und übergibt Ihnen das Prüfprotokoll. Bewahren Sie es gut auf: Es ist die Grundlage für alle späteren Wiederholungsprüfungen. Außerdem gilt nach § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, braucht die Inbetriebnahme die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers. Für einen Firmenparkplatz mit mehreren Wallboxen ist diese Schwelle schnell erreicht.
Ladepunkte ohne Unterlagen übernommen?
Häufig übernehmen Unternehmen Ladepunkte mit einem neuen Mietobjekt oder von einem früheren Betreiber, ohne Errichterprotokoll und ohne Angaben zur Absicherung. In diesem Fall beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme: Welcher Stromkreis versorgt welchen Ladepunkt, welche Schutzeinrichtungen sind verbaut, und passen sie zum Schutzkonzept des Ladepunkts? Das Ergebnis ist eine Dokumentation, auf der künftige Prüfungen aufbauen können.
Typische Mängel an Ladepunkten
- überfahrene oder geknickte Ladekabel, die auf dem Boden liegen statt in der Halterung hängen
- verschmutzte oder beschädigte Ladestecker, Feuchtigkeit in Steckdosen und Gehäusen
- angefahrene Säulen ohne Anfahrschutz
- nachgerüstete Ladepunkte an Stromkreisen, die dafür nicht ausgelegt sind
- Schutzeinrichtungen, die nach einer Nachrüstung nicht mehr zum Schutzkonzept des Ladepunkts passen
Prüffristen für Wallbox und Ladesäule
Eine eigene Fristentabelle für Ladeinfrastruktur enthält die DGUV Vorschrift 3 nicht. Maßgeblich sind die Richtwerte ihrer Durchführungsanweisungen. Weil Ladeinstallationen nach DIN VDE 0100-722 zu den Anlagen besonderer Art gehören, gilt für fest installierte Ladepunkte der kürzere Richtwert:
| Bestandteil | Einordnung | Richtwert DGUV Vorschrift 3 |
|---|---|---|
| Fest installierte Wallbox oder Ladesäule mit Zuleitung | Anlage besonderer Art (DIN VDE 0100-722) | 1 Jahr (Tabelle 1A) |
| Fehlerstrom-Schutzschalter in der Ladeeinrichtung, Prüftaste | stationäre Anlage | 6 Monate durch den Benutzer (Tabelle 1A) |
| Mobiles Ladekabel | ortsveränderliches Betriebsmittel | 6 Monate, bei geringer Fehlerquote länger (Tabelle 1B) |
Die tatsächliche Frist legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Dort fließen die Herstellerangaben ein, denn viele Hersteller geben in ihren Betriebsanleitungen eigene Prüf- oder Wartungsintervalle vor. Ladepunkte im Außenbereich, mit hoher Nutzungsfrequenz oder in öffentlich zugänglichen Bereichen sind stärker beansprucht als eine Wallbox in der Tiefgarage; auch das gehört in die Bewertung.
Für Fahrzeugflotten lohnt es sich, die Ladekabel der Fahrzeuge gleich mitzuprüfen. Sie fahren täglich mit, werden im Kofferraum gequetscht und bei Kälte auf dem Boden ausgelegt. Wir nehmen sie mit Kennzeichen oder Fahrzeugnummer in das Verzeichnis auf, damit auch nach einem Fahrzeugwechsel klar ist, welches Kabel wann geprüft wurde.
Ladepunkte in Tiefgaragen und Parkhäusern
Viele Unternehmen laden in Tiefgaragen oder Parkhäusern. Dort kommen eigene Fragen hinzu: Feuchtigkeit und Streusalz, das von Fahrzeugen eingetragen wird, enge Stellplätze mit erhöhtem Anfahrrisiko und lange Zuleitungen aus zentralen Verteilungen. Wir achten bei der Prüfung deshalb besonders auf Korrosion an Gehäusen und Befestigungen, auf den Anfahrschutz und auf den Zustand der Zuleitungen. Für Garagen können außerdem Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht der Länder gelten, etwa zum Brandschutz. Diese klären Sie am besten mit Ihrem Brandschutzverantwortlichen oder der Bauaufsicht; die elektrische Sicherheitsprüfung deckt sie nicht ab.
Pflichten im Alltag zwischen den Prüfungen
Zwischen zwei Wiederholungsprüfungen liegt die Sicherheit Ihrer Ladepunkte vor allem in der Hand der Nutzer und der Verantwortlichen vor Ort. Einige einfache Regeln helfen:
- Prüftaste: Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen sollen nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 alle sechs Monate über die Prüftaste ausgelöst werden. Legen Sie fest, wer das übernimmt und wo es notiert wird.
- Sichtkontrolle vor dem Laden: Beschäftigte, die an Firmenladepunkten laden, sollten vor jedem Ladevorgang auf sichtbare Schäden an Kabel, Stecker und Gehäuse achten. Das gehört in die Unterweisung.
- Meldeweg: Schäden müssen schnell gemeldet werden können, zum Beispiel über einen Aushang mit Ansprechperson an jeder Ladestation.
- Sperren: Ein beschädigter Ladepunkt wird sofort außer Betrieb genommen und gekennzeichnet, bis er instand gesetzt und erneut geprüft ist.
- Ordnung: Ladekabel gehören nach dem Laden in die Halterung, nicht auf den Boden.
Diese Regeln ersetzen keine Prüfung, helfen aber, dass zwischen zwei Prüfterminen Schäden früh auffallen.
Ihr Ablauf mit der FAM
Analyse: Sie nennen uns Anzahl, Hersteller, Bauart und Standort der Ladepunkte. Wir klären, ob Hersteller-Dokumentation, Errichterprotokoll und Schaltpläne vorliegen.
Planung: Ladepunkte, die gerade geprüft werden, stehen nicht zur Verfügung. Wir planen die Prüfung so, dass immer ein Teil Ihrer Ladepunkte nutzbar bleibt, und sperren die betroffenen Plätze vorab. Bei DC-Stationen stimmen wir den Termin mit dem Hersteller ab.
Prüfung: Unsere Prüfungen verantworten Elektrofachkräfte. Sie prüfen Zuleitung, Ladepunkt und Ladekabel und führen den Funktionstest durch.
Dokumentation: Je Ladepunkt erhalten Sie ein Protokoll mit Messwerten und Ergebnis. Die Dokumentation wird automatisch versendet und steht im Kundenportal bereit. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Gerät abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.
Wovon der Aufwand abhängt
- Anzahl der Ladepunkte und ihre Verteilung auf Standorte
- Bauart: AC-Wallbox, AC-Säule, DC-Schnellladestation, kombinierte Station
- Zahl der Ladekabel und Steckertypen je Station
- Zugänglichkeit von Zuleitung und Verteilung
- Abstimmung mit dem Hersteller bei DC-Stationen
- Prüfzeitfenster und Sperrung der Stellplätze
Prüfung Ihrer Ladeinfrastruktur anfragen
Warum die FAM
Wir prüfen Ladeinfrastruktur als Teil unseres Gesamtangebots aus Geräte-, Anlagen- und Maschinenprüfung. Bei vielen unserer Kundinnen und Kunden prüfen wir die Ladepunkte bereits zusammen mit den übrigen Anlagen und Geräten mit. Wenn Sie uns ohnehin für die Prüfung Ihrer Gebäude beauftragen, lassen sich die Ladepunkte am selben Termin mitprüfen. Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz.
Häufige Fragen
Muss eine Wallbox auf dem Firmenparkplatz geprüft werden?
Ja. Eine fest installierte Wallbox ist ein ortsfestes elektrisches Betriebsmittel. Wenn Beschäftigte sie nutzen oder sie zum Betrieb gehört, gelten DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; als Richtwert gilt für Ladeinstallationen ein Jahr.
Reicht es, regelmäßig die Prüftaste des Fehlerstrom-Schutzschalters zu drücken?
Nein. Die Prüftaste löst den Schutzschalter über eine interne Prüfeinrichtung aus und zeigt so, ob seine Auslösefunktion arbeitet. Auslösestrom und Auslösezeit misst sie aber nicht; das geht nur mit einem Messgerät. Beides gehört zusammen: die Prüftaste im Alltag, die Messung bei der wiederkehrenden Prüfung.
Prüfen Sie auch mobile Ladekabel?
Ja. Mobile Ladekabel mit integrierter Steuer- und Schutzeinrichtung sowie Ladekabel für Ladestationen sind ortsveränderliche Betriebsmittel. Wir prüfen sie zusammen mit den Ladepunkten und nehmen sie in das Geräteverzeichnis auf.
Brauchen wir für die Prüfung ein Elektrofahrzeug vor Ort?
Nein. An AC-Ladepunkten simulieren wir das Fahrzeug mit einem Prüfadapter. So lassen sich auch Fehlerzustände nachstellen, die mit einem echten Fahrzeug nicht gefahrlos geprüft werden könnten. Ein Ladeversuch unter Nennlast ist das allerdings nicht. Für DC-Ladestationen sind andere oder zusätzliche Prüfmittel nötig; den Ablauf stimmen wir dort mit dem Hersteller ab.
Prüfen Sie Ladesäulen jedes Herstellers?
AC-Wallboxen und AC-Ladesäulen prüfen wir herstellerunabhängig. DC-Schnellladestationen prüfen wir nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Hersteller, weil Leistungselektronik, Kühlung und Diagnosezugänge dort herstellerspezifisch sind. Nennen Sie uns bei der Anfrage deshalb Hersteller und Typ Ihrer Ladestationen.
Was gilt für öffentlich zugängliche Ladepunkte?
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten zusätzliche Vorschriften, etwa die Ladesäulenverordnung und das Mess- und Eichrecht für die abgerechnete Energiemenge. Die elektrische Sicherheitsprüfung ersetzt diese Pflichten nicht. Wir prüfen die elektrische Sicherheit; eichrechtliche Fragen klären Sie mit Hersteller und Messstellenbetreiber.