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Was regelt die DIN VDE 0105-100?

Die DIN VDE 0105-100 regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen: wer welche Verantwortung trägt, wie an Anlagen gearbeitet wird und wie bestehende Anlagen wiederkehrend geprüft werden; den Prüfabschnitt hat die Änderung A1 von 2017 neu gefasst. Gültig ist die Ausgabe 2015-10 mit A1; ein Entwurf für eine Neuausgabe ist im September 2026 erschienen.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Eine Elektroanlage ist nicht fertig, wenn der Elektriker abzieht. Sie wird über Jahre bedient, erweitert, gewartet und repariert, und mit der Zeit altern Leitungen, Klemmen und Schutzeinrichtungen. Für diese Betriebsphase ist die DIN VDE 0105-100 die zentrale Norm. Sie regelt, wie an Anlagen sicher gearbeitet wird, und beschreibt auch die wiederkehrende Prüfung bestehender Anlagen, deren Abschnitt die Änderung A1 von 2017 neu gefasst hat.

Herausgeber und Einordnung

Der Titel lautet „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“. Zuständig ist bei der DKE das Komitee K 224 „Betrieb elektrischer Anlagen“. Die Norm gilt für das Bedienen elektrischer Anlagen und für alle Arbeiten an, mit oder in deren Nähe, von der Kleinspannung bis zur Hochspannung. Sie enthält den Sachinhalt der europäischen Norm EN 50110-1 in der Fassung von 2013 und ergänzt ihn um nationale Festlegungen.

Wie jede VDE-Norm ist sie kein Gesetz, sondern eine anerkannte Regel der Technik. Ihre Verbindlichkeit für Betriebe ergibt sich vor allem aus der DGUV Vorschrift 3, die verlangt, Anlagen nach den elektrotechnischen Regeln zu betreiben und zu prüfen.

Ausgaben und laufende Überarbeitung

Dokument Ausgabe Inhalt
DIN VDE 0105-100 2015-10 Grundnorm, ersetzt die Ausgabe 2009-10
Änderung A1 2017-06 Abschnitt zu wiederkehrenden Prüfungen neu gefasst
Berichtigung 1 zur A1 2020-10 redaktionelle Ergänzungen
Entwurf E DIN VDE 0105-100 2026-10 Neuausgabe, erschienen im September 2026

Quelle: Katalogangaben DIN Media zum Stand dieser Seite.

Inzwischen ist die europäische Grundlage neu erschienen, als DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2024-11. Das zuständige DKE-Komitee hat dazu klargestellt, dass die DIN VDE 0105-100 in der Ausgabe 2015-10 mit A1 gültig und verbindlich bleibt, bis die Neuausgabe vorliegt. Der Entwurf von 2026 ordnet laut Änderungsvermerk unter anderem die Verantwortungsrollen, die Kennzeichnung von Arbeitsstellen, die Abstände zu unter Spannung stehenden Teilen und die Gliederung der üblichen Betriebsvorgänge neu.

Sicher arbeiten: Rollen und Sicherheitsregeln

Ein großer Teil der Norm beschreibt die Organisation. Sie unterscheidet zwischen Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlichem und Arbeitsverantwortlichem und macht so sichtbar, wer wen beauftragt und wer vor Ort die Verantwortung trägt. Wer an oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeitet, muss Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Die sicherste Arbeitsweise ist das Arbeiten im spannungsfreien Zustand. Hergestellt wird er über die bekannten fünf Sicherheitsregeln, die die DKE so zusammenfasst:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Die Reihenfolge ist einzuhalten, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Die wiederkehrende Prüfung nach Änderung A1

Mit der Änderung A1 wurde der Abschnitt zu wiederkehrenden Prüfungen ersetzt und der entsprechende Teil des europäischen Harmonisierungsdokuments HD 60364-6 übernommen. Die DGUV Information 203-072 hält für die Praxis fest, dass wiederkehrende Prüfungen an Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln nach dieser Änderung durchgeführt werden. Sie beschreibt den Ablauf so:

  • Vorbereiten: frühere Prüfprotokolle und Pläne sichten, das Netzsystem ermitteln, prüfen, ob sich die Nutzung geändert hat, den Umfang festlegen und Zeitpunkt und Dauer mit dem Betreiber abstimmen.
  • Besichtigen: bewusstes, kritisches Betrachten des Zustands, etwa von Verteilern, Leitungen, Kennzeichnungen und Schutzeinrichtungen.
  • Messen: unter anderem Niederohmigkeit des Schutzleitersystems, Isolationswiderstand und Abschaltbedingungen der Schutzmaßnahmen.
  • Erproben: Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, etwa der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
  • Dokumentieren: Ergebnis, Mängel und Maßnahmen festhalten; bei Mängeln folgt Instandsetzung oder Außerbetriebnahme.

Lässt sich eine Anlage zum Prüfzeitpunkt nicht abschalten oder ist sie unzureichend dokumentiert, gelingt die Prüfung oft nur in Teilschritten. Was nicht geprüft werden konnte, wird mit Begründung dokumentiert und später nachgeholt.

Prüffristen

Feste Fristen für alle Anlagen lassen sich aus den frei zugänglichen Quellen für die Norm nicht belegen. Die DGUV legt die Frist in die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers und nennt als Richtwert die Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3: vier Jahre für ortsfeste Anlagen, ein Jahr in Räumen und Anlagen besonderer Art. Weitere Empfehlungen verweist sie auf die VDE-Bestimmungen.

Abgrenzung zu den Nachbarnormen

Die Erstprüfung einer neuen oder geänderten Anlage regelt die DIN VDE 0100-600. Ortsveränderliche Geräte werden nach der DIN EN 50699 (VDE 0702) geprüft. Sachversicherer verlangen für bestimmte Betriebe zusätzlich eigene Prüfungen nach den Richtlinien der VdS, siehe VdS 2871.

Bedeutung für Betreiber

Wer eine Gewerbeanlage betreibt, braucht zweierlei: eine Organisation, die klärt, wer an der Anlage arbeiten darf, und einen Prüfrhythmus, der zur Anlage passt. Ein gutes Prüfprotokoll nennt die angewandte Norm samt Änderung A1, die Messwerte und den nächsten Termin. Wie die FAM ortsfeste Anlagen wiederkehrend prüft, steht auf der Seite Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine elektrische Anlage nach DIN VDE 0105-100 geprüft werden?

Die Frist legt der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwert nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 für ortsfeste Anlagen vier Jahre, in Räumen und Anlagen besonderer Art ein Jahr. Die Norm beschreibt vor allem, wie geprüft wird.

Gilt die DIN VDE 0105-100 noch, obwohl es die DIN EN 50110-1:2024-11 gibt?

Ja. Nach einer Auslegung des zuständigen DKE-Komitees bleibt die Ausgabe 2015-10 mit der Änderung A1 gültig und verbindlich, bis eine Neuausgabe erscheint. Ein Entwurf dafür liegt seit September 2026 vor.

Ist die wiederkehrende Prüfung dasselbe wie die Erstprüfung?

Nein. Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 belegt, dass eine Anlage richtig errichtet wurde. Die wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100 zeigt, ob sie im Betrieb in ordnungsgemäßem Zustand geblieben ist. Beide arbeiten mit Besichtigen, Messen und Erproben.

Wer darf die wiederkehrende Prüfung durchführen?

Eine Elektrofachkraft mit Erfahrung in der Prüfung solcher Anlagen und mit geeigneten Messgeräten. Für Arbeitgeber verlangen die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung zusätzlich, dass die prüfende Person die nötige Fachkunde besitzt.