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Was regelt die DIN VDE 0100-722 für Ladepunkte?

Die DIN VDE 0100-722 regelt, wie der Stromkreis für einen Ladepunkt von Elektrofahrzeugen errichtet wird: vom Verteiler bis zur Steckdose oder Fahrzeugkupplung, einschließlich der Schutzeinrichtungen. Gültig ist die Ausgabe 2019-06. Für die Ladestation als Produkt gilt dagegen die DIN EN IEC 61851-1, für die spätere Prüfung im Betrieb die DIN VDE 0105-100.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Wer auf dem Firmengelände Ladepunkte für Elektrofahrzeuge einrichtet, verändert die elektrische Anlage. Ladestrom fließt über Stunden, Fahrzeuge können Fehlerströme mit Gleichanteil erzeugen, und Ladepunkte stehen oft im Freien. Damit der Stromkreis dafür richtig ausgelegt ist, gibt es eine eigene Errichtungsnorm: die DIN VDE 0100-722.

Herausgeber und Einordnung

Der vollständige Titel lautet „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“. Die Norm übernimmt das europäische Harmonisierungsdokument HD 60364-7-722:2018, das auf der internationalen Norm IEC 60364-7-722:2018 beruht. Zuständig ist bei der DKE das Unterkomitee UK 221.5.

Die Norm gehört zur Gruppe 700 der Reihe DIN VDE 0100. Diese Teile ergänzen die allgemeinen Errichtungsregeln für besondere Räume und Anlagen, etwa Baustellen, Bäder oder eben Ladeplätze. Laut DKE ist die DIN VDE 0100-722 immer zusammen mit den allgemeinen Teilen der Reihe anzuwenden, sie ersetzt sie nicht.

Ausgabe und Überarbeitung

Gültig ist die Ausgabe 2019-06, die die Ausgabe 2016-10 ersetzt hat. Laut Verlag wurden dabei unter anderem die Anforderungen an die Auswahl der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen überarbeitet, die kontaktlose Energieübertragung aufgenommen und ein Hinweis auf Prüfungen ergänzt. Seit August 2025 läuft ein Normungsprojekt für eine Neuausgabe; einen veröffentlichten Entwurf gibt es zum Stand dieser Seite nicht. Im Dezember 2025 hat das zuständige Gremium eine FAQ-Liste zur geltenden Ausgabe veröffentlicht, auf die sich diese Seite vor allem stützt.

Was die Norm regelt

Nach der FAQ-Liste beschreibt die Norm den Stromkreis vom Verteiler bis zum Anschlusspunkt, also bis zur Steckdose oder Fahrzeugkupplung der Ladeeinrichtung. Sie legt fest, welche Schutzeinrichtungen, Erdungsanlagen und weiteren Anforderungen dafür umzusetzen sind. Die Ladestation selbst als Gerät ist nicht ihr Gegenstand.

Wichtige Punkte aus der FAQ-Liste:

  • Zusätzlicher Schutz je AC-Anschlusspunkt: Jeder AC-Anschlusspunkt braucht einen Fehlerstromschutz mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Sitzt diese Schutzeinrichtung in der Wallbox, ist die Anforderung damit erfüllt; für den Fehlerschutz kann trotzdem eine weitere Schutzeinrichtung in der Unterverteilung nötig sein.
  • Art des Fehlerstromschutzes: Je AC-Anschlusspunkt sind zwei Lösungen vorgesehen, siehe die Antwort zum Typ B unten. Für DC-Ladepunkte hängt das Schutzkonzept von der Ladestation und den Angaben ihres Herstellers ab. Spannungsabhängige Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen dürfen nicht eingesetzt werden; sie erhalten in Deutschland kein VDE-Zeichen.
  • Gemeinsame Zuleitung: Mehrere Ladepunkte an einer Leitung sind möglich, wenn keine Rückspeisung vorgesehen ist und Bemessung und Abschaltbedingungen stimmen.
  • Überstromschutz: Die Anforderungen stehen in der Norm und ergänzend in der DIN EN IEC 61851-1; eine allpolige Überstromabschaltung ist nicht gefordert.

Konkrete Bemessungswerte, Auslösekennlinien und Prüfgrößen stehen im Normtext und in den mitgeltenden Teilen der Reihe; sie werden hier nicht wiedergegeben.

Abgrenzung zu den Nachbarnormen

Norm Gegenstand Zeitpunkt
DIN VDE 0100-722 Stromkreis und Schutzeinrichtungen bis zum Anschlusspunkt Errichtung
DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) Ladesystem und Ladestation als Produkt, Ladebetriebsarten Herstellung
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung der neuen Installation vor Inbetriebnahme
DIN VDE 0105-100 Betrieb und wiederkehrende Prüfung im Betrieb

Die DIN EN IEC 61851-1 gilt in der Ausgabe 2019-12. Für sie liegt ein Entwurf einer Neuausgabe von 2026-06 vor, der unter anderem die bidirektionale Energieübertragung aufgreift, dazu ein ergänzender Entwurf von 2026-11 mit europäischen Abweichungen. Nach einer Auslegung der DKE sind Ladestationen der Ladebetriebsart 3 fest anzuschließen. Sogenannte mobile Wallboxen, die netzseitig einen Haushalts- oder Industriestecker und fahrzeugseitig eine Typ-2-Steckdose haben, decken weder die DIN EN IEC 61851-1 noch die DIN EN 62752 (VDE 0666-10) ab. Ladekabel der Ladebetriebsart 2 mit integrierter Steuer- und Schutzeinrichtung fallen dagegen unter die DIN EN 62752.

Nach der Errichtung prüft der Errichter die Installation nach der DIN VDE 0100-600. Im Betrieb folgt die wiederkehrende Prüfung nach der DIN VDE 0105-100; die Fristen ergeben sich für Betriebe aus der Gefährdungsbeurteilung und den Richtwerten der DGUV Vorschrift 3; für Anlagen besonderer Art nennen sie den kürzeren Richtwert.

Bedeutung für Betreiber

Für Unternehmen ist die Norm vor allem bei Planung und Abnahme wichtig. Wer Ladepunkte beauftragt, sollte sich bestätigen lassen, welches Schutzkonzept je Anschlusspunkt umgesetzt ist, und den Prüfbericht der Erstprüfung aufbewahren. Bei späteren Erweiterungen zeigt sich dann schnell, ob die vorhandene Zuleitung und die Schutzeinrichtungen noch passen. Wie die FAM Ladepunkte im Betrieb prüft, beschreibt die Seite Prüfung von Ladeinfrastruktur.

Häufige Fragen

Braucht jede Wallbox einen eigenen Stromkreis?

Nicht zwingend. Nach der FAQ-Liste der DKE dürfen mehrere Ladepunkte an einer gemeinsamen Leitung hängen, solange keine Rückspeisung vorgesehen ist. Leitung und Schutzeinrichtungen müssen dann für die gemeinsame Last bemessen sein, und die Abschaltbedingungen müssen erfüllt bleiben.

Ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter Typ B immer Pflicht?

Nein. Je AC-Anschlusspunkt ist entweder ein RCD Typ B möglich oder ein RCD Typ A oder F zusammen mit einer Fehlergleichstrom-Überwachung nach IEC 62955, die auch in der Ladestation eingebaut sein kann. Welche Variante passt, hängt von der Ladestation und ihren Herstellerangaben ab. Bei DC-Ladepunkten richtet sich das Schutzkonzept nach den Angaben des Herstellers.

Fällt das Laden an der Haushaltssteckdose unter die Norm?

Nein. Das Laden mit einem Ladekabel mit integrierter Steuer- und Schutzeinrichtung an einer gewöhnlichen Steckdose ist zulässig, liegt aber außerhalb des Anwendungsbereichs. Die DKE weist darauf hin, dass solche Steckdosen nicht für das regelmäßige Dauerladen vorgesehen sind.

Muss eine neue Wallbox dem Netzbetreiber gemeldet werden?

Ja. Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Liegt die Summe der Bemessungsleistungen über 12 kVA, braucht die Inbetriebnahme dessen Zustimmung. Das regeln die Niederspannungsanschlussverordnung und die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100, nicht die DIN VDE 0100-722.