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Schulungen und Beratung zur elektrischen Sicherheit im Betrieb

Prüfen ist das eine, die Organisation dahinter das andere. Die FAM schult Ihr Personal für Prüfaufgaben, unterweist Ihre Beschäftigten zu elektrischen Gefahren und berät Sie bei Prüfplänen, Fristen, Gefährdungsbeurteilung und den Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft. Jedes Konzept wird auf Ihren Betrieb zugeschnitten, ob bei Ihnen vor Ort, in Oberhausen oder online.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Viele Unternehmen haben die Prüfungen selbst gut im Griff, aber nicht das Drumherum: Wer legt die Fristen fest? Wer darf im eigenen Haus welche Prüfaufgaben übernehmen? Wie erfahren neue Beschäftigte, worauf sie bei Kabeln und Steckdosen achten müssen? Mit unseren Schulungen und Beratung zur elektrischen Sicherheit schließen wir genau diese Lücken. Wir bauen auf dem auf, was wir aus der täglichen Prüfpraxis kennen, und passen jedes Angebot an Ihre Organisation an.

Unsere Angebote im Überblick

Angebot Für wen Ziel
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person Beschäftigte, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Prüfaufgaben übernehmen sollen Kenntnisse für festgelegte Teilaufgaben der Prüfung vermitteln
Einweisung in Prüfgeräte Prüfpersonal, das mit Mess- und Prüfgeräten arbeitet Prüfgeräte sicher bedienen, Messwerte richtig erfassen und dokumentieren
Unterweisung der Beschäftigten alle, die mit elektrischen Arbeitsmitteln umgehen Gefahren erkennen, Geräte richtig handhaben, Schäden melden
Beratung zur Prüforganisation Geschäftsführung, Arbeitsschutz, Technik- und Facility-Verantwortliche Gefährdungsbeurteilung, Fristen und Prüfplanung nachvollziehbar aufstellen

Alle Formate bieten wir inhouse bei Ihnen, in Oberhausen oder online an. Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Schulung für Ihr Prüfpersonal

Manche Betriebe möchten wiederkehrende Prüfungen ganz oder teilweise selbst übernehmen, etwa weil Geräte ständig zwischen Standorten wechseln oder weil eine eigene Haustechnik vorhanden ist. Unsere Schulungen vermitteln und vertiefen die für die vorgesehenen Prüfaufgaben erforderlichen Kenntnisse. Ob Beschäftigte anschließend eigenverantwortlich prüfen dürfen, hängt zusätzlich von ihrer Ausbildung, Erfahrung und praktischen Tätigkeit ab. Je nach Vorwissen geht es um eine Auffrischung oder um die Erweiterung des Wissens, etwa in der Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person oder in der Einweisung in die eingesetzten Prüfgeräte.

Im Mittelpunkt steht die Praxis: Messen am realen Gerät, Erfassen von Messwerten, Erkennen typischer Mängel und sauberes Dokumentieren. Dazu gehört auch, die Grenzen zu kennen. Die verantwortliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch eine für die jeweilige Prüfaufgabe qualifizierte Elektrofachkraft, die bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt. Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht festgelegte Teilaufgaben übernehmen. Für ortsfeste Anlagen ist eine Elektrofachkraft erforderlich. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt außerdem, dass der Arbeitgeber festlegt, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen (§ 3 Abs. 6). Konkretisiert wird das in der TRBS 1203. Unsere Schulung hilft Ihnen, diese Festlegung nachvollziehbar zu treffen.

Schulung für Ihre Beschäftigten

Die meisten Schäden an Geräten entstehen im Alltag: eingeklemmte Leitungen, überlastete Mehrfachsteckdosen, ein Wasserkocher direkt neben dem Waschbecken. Wer weiß, worauf er achten muss, meldet Schäden früher und vermeidet viele davon ganz. Unsere Unterweisungen zur Elektrik behandeln:

  • das Erkennen potenzieller Gefahrenquellen an Geräten, Leitungen und Steckdosen
  • die richtige Handhabung und Lagerung ortsveränderlicher Betriebsmittel
  • Sichtkontrollen vor der Benutzung, das Erkennen und Melden von Schäden sowie vom Hersteller vorgesehene Bedienungs- und Pflegehandlungen, etwa die äußere Reinigung nach Gebrauchsanweisung
  • das richtige Verhalten bei Schäden: Gerät außer Betrieb nehmen, kennzeichnen, melden

Dabei zeigen wir die Grenzen zu Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung auf: Was über Bedienung, Pflege und Sichtkontrolle hinausgeht, gehört in die Hände einer Elektrofachkraft.

Die Unterweisung richtet sich an alle, die im Alltag mit elektrischen Geräten umgehen: Beschäftigte im Büro und in der Werkstatt, Auszubildende, Hausmeister und Reinigungskräfte, die oft als Erste Schäden an Leitungen und Steckdosen bemerken. Wir passen Beispiele und Tiefe an die jeweilige Gruppe an.

Rechtlich ist die Unterweisung Pflicht des Arbeitgebers. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt sie in § 12, die DGUV Vorschrift 1 eine Wiederholung mindestens einmal jährlich. Eine Schulung durch Fachleute aus der Prüfpraxis macht diese Pflicht greifbarer, weil die Beispiele aus echten Prüfungen stammen.

Beratung für die Prüforganisation

Im Bereich Beratung unterstützen wir Sie bei der Organisation der elektrischen Arbeitssicherheit:

Gefährdungsbeurteilung: Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber die Gefährdungen durch Arbeitsmittel beurteilen und daraus Prüfart, Prüfumfang und Fristen ableiten. Wir erstellen mit Ihnen eine Gefährdungsanalyse für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel oder ergänzen die vorhandene.

Fristen und Prüfpläne: Aus der Gefährdungsbeurteilung entsteht ein Prüfplan: Welche Anlage, welche Gerätegruppe, welche Frist, wer prüft? Ein guter Prüfplan sorgt dafür, dass keine Frist versäumt wird, und macht Abweichungen von den Richtwerten der DGUV nachvollziehbar.

Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK): Wir beraten Sie zu den Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft, also der Person, die im Unternehmen die Fachverantwortung für die Elektrotechnik trägt. Die Anforderungen an diese Rolle beschreibt die Norm DIN VDE 1000-10.

Bewertung bestehender Abläufe: Wir sehen uns Ihre aktuellen Abläufe an, zeigen Risiken auf, helfen beim Priorisieren von Maßnahmen und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Typische Anlässe für eine Beratung

Unternehmen kommen meist mit einem konkreten Anlass auf uns zu:

  • Neuer Standort: Ein Büro oder eine Werkstatt wird eröffnet, und die Prüforganisation muss von Anfang an stehen.
  • Begehung oder Nachfrage: Die Berufsgenossenschaft, die Aufsichtsbehörde oder der Versicherer fragt nach Prüfnachweisen und Gefährdungsbeurteilung.
  • Wachstum: Aus zehn Geräten sind tausend geworden, und die Liste in der Tabellenkalkulation reicht nicht mehr.
  • Wechsel: Der bisherige Prüfdienstleister fällt weg oder die Fachkraft im Haus geht in den Ruhestand.
  • Nach einem Vorfall: Ein Stromunfall oder ein Brand wirft die Frage auf, ob die Organisation ausreicht.

Was eine gute Gefährdungsbeurteilung für elektrische Arbeitsmittel enthält

Eine Gefährdungsbeurteilung muss nicht dick sein, aber vollständig. Für elektrische Anlagen und Arbeitsmittel gehören diese Bausteine hinein:

  1. eine Übersicht über Anlagen und Gerätegruppen mit ihren Einsatzbedingungen
  2. die festgelegte Prüfart und den Prüfumfang je Gruppe
  3. die Prüffrist mit einer kurzen Begründung, besonders wenn sie von den Richtwerten der DGUV abweicht
  4. die Anforderungen an die prüfenden Personen
  5. das Vorgehen bei Mängeln: Wer entscheidet über Weiterbetrieb, Reparatur oder Aussonderung?
  6. die Auswertung der Prüfergebnisse, etwa der Fehlerquote, und die regelmäßige Überprüfung der Fristen

Rollen im Betrieb klar trennen

Viele Unklarheiten in der Prüforganisation entstehen, weil Rollen nicht sauber getrennt sind. Diese Übersicht zeigt, wer welche Aufgabe hat:

Rolle Aufgabe Grundlage
Unternehmer oder Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung, legt Prüfumfang und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
Verantwortliche Elektrofachkraft trägt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die Elektrotechnik, wenn der Unternehmer sie überträgt DIN VDE 1000-10
Elektrofachkraft prüft und bewertet Anlagen und Geräte verantwortlich; bei Prüfungen nach BetrSichV erfüllt sie die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203
Elektrotechnisch unterwiesene Person übernimmt unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft festgelegte Teilaufgaben der Prüfung DGUV Vorschrift 3, DGUV Information 203-071
Beschäftigte kontrollieren Geräte vor der Benutzung auf sichtbare Schäden und melden Mängel Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Unsere Beratung setzt genau hier an: Wir helfen Ihnen, die Rollen zu besetzen, Zuständigkeiten schriftlich festzulegen und die Übergaben zwischen Prüfung, Reparatur und Aussonderung zu regeln.

Selbst prüfen oder prüfen lassen?

Nicht jeder Betrieb sollte selbst prüfen. Diese Fragen helfen bei der Entscheidung:

Frage Spricht für eigene Prüfung Spricht für einen Dienstleister
Gibt es eine Elektrofachkraft im Haus? ja, mit freier Kapazität nein oder ausgelastet
Wie viele Geräte und Standorte? viele Geräte an wenigen Standorten, laufender Zugang wenige Prüftermine pro Jahr, verteilte Standorte
Wie oft wechseln Geräte? ständig neue oder reparierte Geräte stabiler Bestand
Wer haftet für die Organisation? klare interne Verantwortung Wunsch nach externer, dokumentierter Prüfung

Viele Unternehmen fahren mit einer Mischung gut: Die eigene Elektrofachkraft übernimmt die laufenden Prüfungen nach Reparaturen, die FAM die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen. Wie das bei Geräten aussieht, zeigt die Seite Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.

Wichtig ist dabei eine ehrliche Bestandsaufnahme: Eigene Prüfungen sparen nur dann Geld, wenn Messgeräte, Kalibrierung, Prüfsoftware, Schulung und die Zeit der Beschäftigten mitgerechnet werden. Wir rechnen beide Wege gern mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden.

So entsteht Ihr Schulungs- oder Beratungskonzept

  1. Bedarf klären: Sie schildern uns Ihre Organisation, die Zielgruppen und den Anlass, etwa ein neues Prüfkonzept, neue Beschäftigte oder Feststellungen aus einer Begehung.
  2. Konzept entwickeln: Gemeinsam entwickeln wir ein Schulungs- oder Ausbildungskonzept, das die Anforderungen und Ziele Ihrer Organisation berücksichtigt, und legen fest, ob es inhouse, in Oberhausen oder online stattfindet.
  3. Durchführen: Wir führen Schulungen und Beratungstermine durch, mit Beispielen aus Ihrem eigenen Betrieb.
  4. Nachhalten: Sie erhalten die Unterlagen und Teilnahmebescheinigungen für Ihre Dokumentation und auf Wunsch einen Termin zur Auffrischung.

Wovon der Aufwand abhängt

  • Zahl der Teilnehmenden und Zahl der Termine
  • Vorwissen der Teilnehmenden
  • Anteil praktischer Übungen mit Messgeräten
  • Ort und Form: inhouse, in Oberhausen oder online
  • Umfang der Beratung: Prüfung einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder Neuaufbau
  • Zahl der Standorte, die in Prüfplan und Gefährdungsbeurteilung einfließen

Bedarf schildern

Wissen aus der Prüfpraxis

Unsere Schulungen und Beratungen speisen sich aus der Praxis: Mit über 2 Millionen Prüfungen pro Jahr sehen wir, welche Mängel immer wieder auftreten und wo Prüforganisationen typischerweise Lücken haben. Diese Erfahrung fließt direkt in Ihre Schulung ein.

Häufige Fragen

Dürfen eigene Beschäftigte nach einer Schulung Geräte prüfen?

Das hängt von ihrer Rolle ab. Die verantwortliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch eine für die jeweilige Prüfaufgabe qualifizierte Elektrofachkraft. Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht festgelegte Teilaufgaben übernehmen. Eine Schulung vermittelt das nötige Wissen; ob jemand anschließend eigenverantwortlich prüfen darf, hängt zusätzlich von Ausbildung, Erfahrung und praktischer Tätigkeit ab.

Finden die Schulungen bei uns im Betrieb statt?

Das entscheiden Sie. Wir schulen inhouse bei Ihnen im Betrieb, in unseren Räumen in Oberhausen oder online.

Erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis?

Ja. Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie für Ihre Dokumentation nutzen können.

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln. Nach der DGUV Vorschrift 1 ist sie mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Elektrische Gefahren gehören in diese Unterweisung, wenn Beschäftigte mit elektrischen Arbeitsmitteln umgehen.

Brauchen wir eine verantwortliche Elektrofachkraft?

Das hängt davon ab, wie Sie die elektrotechnischen Aufgaben in Ihrem Betrieb organisieren. Wer eigenes Elektropersonal beschäftigt oder elektrotechnische Arbeiten selbst durchführen lässt, muss die Fachverantwortung klar regeln. Wir beraten Sie, welche Aufgaben eine verantwortliche Elektrofachkraft hätte und ob die Rolle intern oder extern besetzt werden sollte.

Können Sie unsere bestehende Gefährdungsbeurteilung prüfen?

Ja. Wir sehen uns an, ob elektrische Anlagen und Arbeitsmittel vollständig erfasst sind, ob Prüfarten und Fristen begründet festgelegt wurden und ob die Ergebnisse früherer Prüfungen eingeflossen sind. Sie erhalten eine Liste konkreter Ergänzungen.