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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 und DIN EN 50699

Ortsveränderliche Betriebsmittel wie Laptops, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen oder Bohrmaschinen müssen nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Die FAM prüft Ihre Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702) direkt an Ihrem Standort, kennzeichnet sie mit einer Prüfplakette und stellt das Prüfprotokoll im Kundenportal bereit.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Jedes Elektrogerät, das in Ihrem Betrieb eingesteckt, bewegt oder mitgenommen wird, nutzt sich ab. Leitungen knicken, Stecker werden herausgerissen, Gehäuse bekommen Risse. Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, im Alltag meist „DGUV V3 Prüfung“ oder „Geräteprüfung“ genannt, hilft, solche Schäden zu erkennen, bevor jemand einen Stromschlag bekommt oder ein Brand entsteht. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Geräte betroffen sind, nach welchen Regeln geprüft wird, welche Fristen gelten und wie die FAM Gebäudedienste GmbH die Prüfung für Sie organisiert.

Welche Geräte zählen als ortsveränderlich?

Ortsveränderlich ist ein Betriebsmittel, wenn es während des Betriebs bewegt wird oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden kann, während es am Stromnetz hängt. So beschreiben es die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. In der Praxis betrifft das deutlich mehr Geräte, als viele Unternehmen zunächst vermuten:

  • Büro und Verwaltung: Laptops mit Netzteil, Monitore, Drucker, Schreibtischlampen, Ventilatoren, Ladegeräte
  • Teeküche und Sozialräume: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
  • Werkstatt und Lager: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Akku-Ladegeräte, Heißluftgebläse, Kabeltrommeln
  • Leitungen: Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Geräteanschlussleitungen

Ob ein größeres Gerät mit Stecker, etwa ein Kühlschrank, dazugehört, entscheiden Bauart, Gewicht und wie leicht es sich im Betrieb bewegen lässt; der Stecker allein macht ein Gerät noch nicht ortsveränderlich. Gerade Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen werden häufig vergessen, obwohl die Fristentabelle der DGUV Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen ausdrücklich aufführt. Für die Planung lohnt sich deshalb eine vollständige Bestandsaufnahme vor der ersten Prüfung.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und DIN EN 50699

Drei Regelwerke greifen bei der DGUV V3 Prüfung ineinander:

  1. Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet Unternehmen, elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen (§ 5).
  2. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung festlegt (§ 3 Abs. 6) und Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lässt (§ 14 Abs. 2). Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 konkretisiert diese Prüfungen.
  3. Die Norm DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 beschreibt, wie die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte technisch abläuft. Sie hat zusammen mit der DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach Reparatur die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst.

So läuft die DGUV V3 Prüfung eines Geräts ab

Die Prüfung folgt einer festen Reihenfolge. Erst wenn ein Schritt bestanden ist, folgt der nächste.

Besichtigen. Am Anfang steht immer die Sichtprüfung. Wir achten auf beschädigte Gehäuse, Quetschungen und Knicke in der Anschlussleitung, lose oder verbrannte Stecker, fehlende Zugentlastung, unzulässige Flickstellen und darauf, ob das Gerät für den Einsatzort geeignet ist. Nach der DGUV Information 203-071 lässt sich bereits auf diesem Weg der größte Teil der Mängel finden.

Messen. Danach misst die Prüfperson mit einem Prüfgerät, ob die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag wirken. Welche Messungen nötig sind, hängt von der Schutzklasse ab:

Messung Wofür sie steht Typisch bei
Schutzleiterwiderstand Ist der Schutzleiter vom Stecker bis zum Gehäuse durchgehend verbunden? Geräten der Schutzklasse I, Verlängerungsleitungen
Isolationswiderstand Sind spannungsführende Teile ausreichend vom Gehäuse getrennt? Geräten der Schutzklassen I und II
Schutzleiterstrom Fließt im Betrieb zu viel Strom über den Schutzleiter ab? Geräten der Schutzklasse I
Berührungsstrom Kann über berührbare leitfähige Teile ein gefährlicher Strom fließen? Geräten der Schutzklasse II mit leitfähigen Teilen

Die Grenzwerte und die zulässigen Messverfahren gibt die DIN EN 50699 vor; welche davon gelten, hängt vom Gerät und seinen Anwendungsbedingungen ab.

Erproben. Zum Schluss folgt eine Funktionsprüfung, soweit sie für die Sicherheit nötig ist: Schalter, Kontrollleuchten, bei Mehrfachsteckdosen mit Schalter die Abschaltung, bei ortsveränderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD) die Auslösung.

Bewerten und kennzeichnen. Bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem Termin der nächsten Prüfung. Jedes Ergebnis wird mit den Messwerten dokumentiert.

Prüffristen: Richtwerte, Fehlerquote und Gefährdungsbeurteilung

Eine feste gesetzliche Frist für alle Geräte gibt es nicht. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen in Tabelle 1B Richtwerte und Höchstwerte:

Einsatzbereich Richtwert Höchstwert bei Fehlerquote unter 2 %
Allgemein 6 Monate –
Baustellen 3 Monate 1 Jahr
Fertigungsstätten, Werkstätten und vergleichbare Bedingungen 6 Monate 1 Jahr
Büros und vergleichbare Bedingungen 6 Monate 2 Jahre

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle 1B.

Entscheidend ist die Fehlerquote: der Anteil der geprüften Geräte, die Abweichungen von den Grenzwerten zeigen. Liegt sie höchstens bei zwei Prozent, gilt die Frist als ausreichend; bleibt sie unter zwei Prozent, darf sie verlängert werden. Geräte, die schon an der Sichtprüfung scheitern, zählen dabei mit. Aussagekräftig ist die Fehlerquote nur, wenn sie für Geräte unter vergleichbaren Einsatzbedingungen ausgewertet wird, also etwa getrennt für Büro und Werkstatt. Sie ist eine Grundlage für die Fristbemessung, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung: Die endgültige Frist legt der Arbeitgeber dort fest und begründet Abweichungen von den Richtwerten. Wir liefern Ihnen dafür die Fehlerquote aus jeder Prüfung.

Typische Mängel aus der Praxis

Bei Geräteprüfungen fallen immer wieder dieselben Schwachstellen auf. Anschlussleitungen werden unter Stuhlrollen oder in Schranktüren gequetscht. Mehrfachsteckdosen werden hintereinander gesteckt und dauerhaft hoch belastet. Die Zugentlastung am Stecker löst sich, sodass die Adern direkt auf Zug beansprucht werden. Und Haushaltsgeräte landen in Werkstätten, für deren Staub und Feuchtigkeit sie nicht gebaut sind. Viele dieser Mängel lassen sich mit einfachen organisatorischen Regeln vermeiden, die wir Ihnen nach der Prüfung gern mitgeben.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die verantwortliche Prüfung und Bewertung erfolgt durch eine für die jeweilige Prüfaufgabe qualifizierte Elektrofachkraft, die bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt. Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht festgelegte Teilaufgaben übernehmen. Ein Prüfgerät, das Messungen automatisch durchführt und bewertet, erleichtert die Arbeit, ersetzt aber keine Qualifikation: Wer das Ergebnis verantwortet, muss es auch fachlich beurteilen können. Grundlage sind die Anforderungen an das Prüfpersonal in Abschnitt 5 der DGUV Information 203-071.

Unsere Prüfungen verantworten Elektrofachkräfte. Unsere Prüferinnen und Prüfer sind qualifiziert und werden laufend geschult.

Ihre Geräteprüfung mit der FAM in vier Schritten

1. Analyse. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Standorte, Räume und Gerätegruppen und unterstützen Sie bei der Gefährdungsanalyse, aus der sich Prüfumfang und Fristen ergeben.

2. Planung. Aus der Analyse entsteht ein Prüfplan, abgestimmt auf Ihre Arbeitszeiten. Büros prüfen wir zum Beispiel etagenweise, damit nie eine ganze Abteilung gleichzeitig ohne Geräte ist.

3. Prüfung. Unser Prüfteam prüft vor Ort jedes Gerät, erfasst es mit einer eindeutigen Kennung und versieht es mit einer Prüfplakette.

4. Dokumentation. Die Prüfdokumentation wird automatisch versendet und steht im Kundenportal bereit. Dort rufen Sie Ihre Protokolle ab, exportieren die Geräteliste, sehen anstehende Fälligkeiten und werden rechtzeitig daran erinnert. Eine Mängelliste und Statistiken zu Ihren Prüfungen zeigen, wo nachgesteuert werden sollte.

Prüfprotokoll und Prüfplakette

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass das Ergebnis jeder Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7). Das Protokoll muss mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person enthalten; bei rein elektronischen Dokumenten tritt eine elektronische Signatur an die Stelle der Unterschrift. Unsere Protokolle führen zusätzlich die Messwerte, das verwendete Messgerät und die Gerätekennung auf. Das hilft bei der nächsten Prüfung, weil Veränderungen der Messwerte über die Jahre sichtbar werden.

Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Gerät abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt. Wer ein Gerät in die Hand nimmt, sieht so sofort, wann und mit welchem Ergebnis es zuletzt geprüft wurde.

Wovon der Aufwand abhängt

Feste Stückpreise nennen wir hier bewusst nicht, weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt. Diese Faktoren bestimmen Ihr Angebot:

  • Anzahl der Geräte und ihre Verteilung auf Standorte, Gebäude und Etagen
  • Art der Geräte: einfache Leitungen oder Geräte mit mehreren Funktionen und Messungen
  • Zugänglichkeit: Stehen die Geräte frei oder müssen sie aus Schränken, Deckenhöhe oder Maschinen geholt werden?
  • Prüfzeitfenster: während der Arbeitszeit, abends oder am Wochenende
  • Zustand der Unterlagen: Gibt es ein Geräteverzeichnis aus früheren Prüfungen?

Für ein belastbares Angebot reichen uns für den Anfang eine Schätzung der Gerätezahl, die Standorte und das Datum der letzten Prüfung. Anfrage stellen

Erfahrung mit großen und kleinen Beständen

Mit über 2 Millionen Prüfungen pro Jahr kennen wir große, auf viele Gebäude verteilte Gerätebestände. Diese Routine setzen wir für Unternehmen, Praxen und Büros ein, vom kleinen Büro bis zum großen Bestand.

Sie möchten Ihre Geräte zusammen mit der festen Elektroinstallation prüfen lassen? Dann lesen Sie weiter bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Wenn Sie eigenes Personal für Prüfaufgaben schulen möchten, helfen unsere Schulungen und Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich auch neue Geräte prüfen lassen?

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gilt nach § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3 als erfüllt, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass das Gerät den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen ist. Eine Konformitätserklärung ist nicht ohne Weiteres eine solche Bestätigung. Unabhängig davon gehört jedes neue Gerät ab seiner Bereitstellung in Ihre Prüforganisation: Wer es erst später inventarisiert, verschiebt damit nicht den Prüfbedarf. Erfassen Sie neue Geräte deshalb gleich bei der Anschaffung.

Gelten die sechs Monate aus der DGUV Vorschrift 3 für jedes Gerät?

Nein. Die sechs Monate sind ein Richtwert für normale Bedingungen. Die tatsächliche Frist legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Im Büro ist sie häufig länger, in Werkstätten oder auf Baustellen kürzer. Bleibt die Fehlerquote bei Geräten unter vergleichbaren Einsatzbedingungen unter zwei Prozent, darf die Frist verlängert werden, im Büro bis auf höchstens zwei Jahre.

Müssen private Geräte der Beschäftigten geprüft werden?

Wenn private Geräte im Betrieb benutzt werden, etwa ein Wasserkocher in der Teeküche oder ein Ladegerät am Arbeitsplatz, gehören sie in die Prüfung. Viele Unternehmen regeln deshalb, dass private Elektrogeräte nur nach Anmeldung genutzt werden dürfen. Wir prüfen sie auf Wunsch zusammen mit Ihren eigenen Geräten.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Ein Gerät, das die Prüfung nicht besteht, erhält keine Prüfplakette und wird im Protokoll mit dem Mangel aufgeführt. Es darf nicht weiter benutzt werden, bis es instand gesetzt und erneut geprüft oder ausgesondert ist. Wir kennzeichnen solche Geräte vor Ort und informieren die verantwortliche Stelle in Ihrem Betrieb.

Wie lange dauert die Prüfung eines Geräts?

Das hängt vom Gerät ab: Eine Verlängerungsleitung ist schneller geprüft als ein Gerät mit mehreren Funktionen. Für die Planung zählen vor allem die Zahl der Geräte, ihre Verteilung auf Räume und Etagen und ob die Geräte für die Messung frei zugänglich sind. Wir stimmen die Termine so ab, dass der Betrieb weiterlaufen kann.

Ersetzt eine Sichtprüfung durch die Beschäftigten die Prüfung?

Nein. Die Kontrolle auf sichtbare Schäden vor der Benutzung ist sinnvoll und wird oft in der Unterweisung vermittelt. Die wiederkehrende Prüfung umfasst aber zusätzlich Messungen mit geeigneten Prüfgeräten, die eine Sichtkontrolle nicht ersetzen kann.