Zum Inhalt springen

E-Check für Gewerbe: Elektroanlage und Geräte gemeinsam bewerten

Der E-Check verbindet die Prüfung der festen Elektroinstallation mit der Prüfung der angeschlossenen Geräte zu einer Gesamtbewertung Ihrer elektrischen Sicherheit. Er eignet sich für Gewerbeflächen, Büros, Praxen und vermietete Objekte, besonders bei Mieterwechsel, nach Umbauten oder vor einem Eigentumsübergang. Die FAM plant, prüft und dokumentiert den E-Check und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Normen und Vorschriften

Viele Unternehmen und Vermieter wollen keine Einzelprüfungen koordinieren, sondern wissen: In welchem Zustand ist die Elektrik in diesem Objekt? Der E-Check gibt darauf eine strukturierte Antwort. Er betrachtet die feste Installation und die daran betriebenen Geräte gemeinsam und schließt mit einem Bericht, der Mängel nach Dringlichkeit ordnet. Auf dieser Seite erklären wir, was zum E-Check gehört, für wen er sich lohnt und wie er bei der FAM abläuft.

Was ist der E-Check?

Der Begriff E-Check stammt aus dem Elektrohandwerk und steht für eine wiederkehrende Gesamtprüfung der elektrischen Sicherheit eines Objekts. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) führt den E-CHECK als Marke des Elektrohandwerks. Die FAM Gebäudedienste GmbH bietet den E-CHECK als Mitglied der Elektro-Innung Oberhausen an.

Inhaltlich ist der E-Check keine eigene Norm. Er bündelt Prüfungen, die nach anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden:

  • die Prüfung der ortsfesten Anlage nach DIN VDE 0105-100, also Verteilungen, Stromkreise, Steckdosen, Beleuchtung und fest angeschlossene Verbraucher
  • die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702)
  • eine Bewertung, ob Anlage und Geräte zur heutigen Nutzung passen, etwa nach einer Umnutzung von Lager zu Büro

E-Check, DGUV V3 Prüfung oder beides?

Für Arbeitgeber ist die Lage klar: Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben Prüfungen vor, der E-Check ist ein Weg, sie zu erfüllen. Für Vermieter ist die Lage weniger eindeutig. Vermieter müssen die Mietsache grundsätzlich in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten (§ 535 BGB). Welche Prüfmaßnahmen erforderlich sind, hängt insbesondere von Nutzung, Zustand, erkennbaren Gefahren und den anwendbaren Vorschriften ab. Vertragliche Vereinbarungen können Zuständigkeiten und Kosten regeln. Die Arbeitsschutzpflichten eines gewerblichen Mieters als Arbeitgeber bleiben daneben bestehen.

Situation Was in der Regel gilt Rolle des E-Checks
Unternehmen in eigenen Räumen Prüfpflicht nach DGUV V3 und BetrSichV für Anlage und Geräte kann beide Prüfungen abdecken, wenn Umfang und Fristen zur Gefährdungsbeurteilung passen
Unternehmen als Mieter Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber für Geräte und die sichere Nutzung der Räume; Beauftragung der Anlagenprüfung nach Vereinbarung mit dem Vermieter Abstimmung mit dem Vermieter, auf Wunsch über einen gemeinsamen Termin
Vermieter von Gewerbeflächen Überlassung und Erhaltung in gebrauchstauglichem Zustand; Prüfmaßnahmen nach Nutzung, Zustand und Vorschriften Dokumentation des Zustands der Anlage, z. B. bei Mieterwechsel
Hausverwaltung mit mehreren Objekten Pflichten je nach Verwaltervertrag einheitlicher Prüfstandard für den ganzen Bestand

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum E-Check gibt es nicht. Bei einem Mieterwechsel ist er aber eine sinnvolle Zustandsdokumentation. Was im Einzelfall rechtlich gilt, hängt vom Objekt und vom Vertrag ab; bei Unsicherheit lohnt sich eine rechtliche Beratung.

Wann sich ein E-Check besonders lohnt

Mieterwechsel: Vor der Übergabe einer Fläche dokumentiert der E-Check den Zustand. Spätere Diskussionen, wer welchen Mangel verursacht hat, werden dadurch deutlich einfacher.

Nach Umbau oder Erweiterung: Wurde die Installation geändert, ist eine Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme ohnehin nötig. Wir verbinden sie mit der Prüfung der Geräte, die in die umgebauten Räume einziehen.

Kauf oder Übernahme einer Immobilie: Wer ein Objekt übernimmt, übernimmt auch dessen Elektrik. Ein aktueller Prüfbericht zeigt, ob Modernisierungsbedarf besteht, und hilft bei der Planung von Investitionen.

Kein Prüfnachweis vorhanden: Fehlen Protokolle aus den letzten Jahren, schafft der E-Check eine neue Basis, auf der künftige Prüffristen aufbauen.

Nach längerem Leerstand: Steht eine Fläche monatelang leer, können Feuchtigkeit, Nagetiere oder Eingriffe Dritter Schäden hinterlassen, die niemand bemerkt hat. Vor der Wiedervermietung oder dem Wiedereinzug schafft ein E-Check Klarheit, bevor wieder Menschen in den Räumen arbeiten.

Anfrage des Versicherers: Manche Versicherer fragen nach dem Zustand der Elektroanlage. Klären Sie vorab, ob Ihr Vertrag eine bestimmte Prüfung verlangt, zum Beispiel durch einen anerkannten Sachverständigen. Der E-Check ersetzt eine solche Prüfung nicht automatisch.

Was Sie nach dem E-Check in der Hand halten

Am Ende steht kein Stapel Einzelprotokolle, sondern ein zusammenhängender Bericht:

  • Anlagenteil: geprüfte Verteilungen und Stromkreise mit Messwerten und Befunden, auf Wunsch mit Fotos der Mängel
  • Geräteteil: Verzeichnis aller geprüften Geräte mit Kennung, Ergebnis und Termin der nächsten Prüfung
  • Bewertung: Mängel geordnet nach Dringlichkeit, von „sofort beheben“ bis „bei nächster Modernisierung berücksichtigen“
  • Empfehlung: Vorschlag für die künftigen Prüffristen von Anlage und Geräten

Der Bericht wird automatisch versendet und ist über das Kundenportal abrufbar. Für Hausverwaltungen ist das besonders praktisch, weil das Kundenportal mehrere Objekte zusammengefasst zeigt.

E-Check für Filialunternehmen und Portfolios

Wer viele gleichartige Standorte betreibt, etwa Filialen im Einzelhandel, Praxisketten oder ein Portfolio an Gewerbeimmobilien, profitiert von einem einheitlichen Vorgehen. Jeder Standort wird nach demselben Schema geprüft, die Berichte sind gleich aufgebaut und lassen sich nebeneinanderlegen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Standorte gut dastehen und wo Investitionen nötig sind. Auf Wunsch planen wir die Prüftermine in einem festen Rhythmus, sodass jeder Standort rechtzeitig vor Ablauf der Frist an der Reihe ist.

Was nicht zum E-Check gehört

Damit keine falschen Erwartungen entstehen: Der E-Check betrachtet die allgemeine Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte. Einige Anlagen und Betriebsmittel haben eigene Prüfregeln und brauchen eine eigene Prüfung, auch wenn sie im selben Gebäude stehen:

  • Maschinen mit eigener Steuerung und Sicherheitseinrichtungen prüfen wir in Anlehnung an DIN EN 60204-1, siehe Prüfung elektrischer Maschinen.
  • Ladepunkte für Elektrofahrzeuge brauchen einen Funktionstest mit Prüfadapter, siehe Prüfung von Ladeinfrastruktur.
  • Medizinische elektrische Geräte in Praxen werden nach DIN EN 62353 geprüft, siehe Prüfung medizinischer Geräte.
  • Anlagen der Gebäudesicherheit wie Brandmeldeanlagen oder Blitzschutzanlagen werden nach eigenen Vorschriften von dafür zuständigen Fachbetrieben geprüft.

Die ersten drei Prüfungen unterscheiden sich in Qualifikation und Messtechnik vom E-Check. Auf Wunsch legen wir sie auf denselben Termin, sodass Sie einen Termin und einen Ansprechpartner haben.

Ein typisches Beispiel: Gewerbeeinheit mit Büro und Lager

Wie umfangreich ein E-Check ist, zeigt ein typisches Objekt: eine Gewerbeeinheit mit Büroetage, Teeküche und angeschlossenem Lager. Zum Anlagenteil gehören hier die Unterverteilung der Einheit, die Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise im Büro, die Drehstromsteckdosen und Hallenbeleuchtung im Lager, das Rolltor und die Außenbeleuchtung. Zum Geräteteil gehören Arbeitsplatzgeräte, Drucker, Küchengeräte, Ladegeräte für Flurförderzeuge und die Verlängerungsleitungen im Lager. Gerade die Übergänge zwischen beiden Teilen sind aufschlussreich: Steckt im Lager dauerhaft eine Kabeltrommel in der Drehstromsteckdose, weil dort eine Steckdose fehlt, ist das ein Befund für den Geräteteil und ein Hinweis für den Anlagenteil zugleich.

Gemeinsamer Termin für Vermieter und Mieter

In vermieteten Objekten liegt die Verantwortung oft geteilt: Wer die Prüfung der Installation beauftragt, regeln die vertraglichen Vereinbarungen; der Mieter ist als Arbeitgeber für seine Geräte und für alles verantwortlich, was er selbst ergänzt hat. Auf Wunsch prüfen wir beides an einem gemeinsamen Termin. Das spart beiden Seiten einen zweiten Termin, die zweite Abschaltung und die zweite Anfahrt. Auf Wunsch erstellen wir außerdem getrennte Berichte und getrennte Rechnungen, sodass jede Partei genau die Unterlagen erhält, die sie braucht.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Grundrisse oder eine Raumliste, damit kein Raum vergessen wird
  • Zugang zu Verteilungen, Technikräumen und allen Mietflächen am Prüftag
  • vorhandene Protokolle früherer Prüfungen, auch wenn sie unvollständig sind
  • Information der Nutzer über kurze Abschaltungen und über die Gerätemessung am Arbeitsplatz

So läuft der E-Check bei der FAM

  1. Analyse: Sie schildern uns Objekt, Nutzung und Anlass. Wir fragen nach Plänen, Vorprotokollen und der ungefähren Zahl der Geräte und unterstützen Sie bei der Gefährdungsanalyse.
  2. Planung: Wir legen die Termine so, dass Abschaltungen und Gerätemessungen den Betrieb möglichst wenig stören. Bei vermieteten Objekten stimmen wir den Zugang zu den Mietflächen mit Ihnen ab.
  3. Prüfung: Unsere Prüfungen verantworten Elektrofachkräfte. Anlage und Geräte werden mit der jeweils passenden Messtechnik geprüft; größere Objekte prüfen wir in Abschnitten.
  4. Dokumentation: Sie erhalten den Bericht und auf Wunsch eine Besprechung der wichtigsten Befunde.

Wovon der Preis abhängt

Wir nennen keine Pauschalpreise, weil ein E-Check für eine Arztpraxis anders aussieht als für eine Lagerhalle mit Bürotrakt. Ihr Angebot richtet sich nach:

  • Größe des Objekts und Zahl der Verteilungen und Stromkreise
  • Zahl und Art der Geräte
  • Anzahl der Mietflächen und Zugangsregelungen
  • vorhandenen Unterlagen und Vorprotokollen
  • gewünschtem Prüfzeitfenster

E-Check anfragen

Erfahrung mit verteilten Beständen

Ein E-Check für ein einzelnes Büro ist schnell organisiert. Anspruchsvoll wird es, wenn viele Objekte nach einem einheitlichen Standard geprüft werden sollen. Genau das ist unser Alltag: Mit über 2 Millionen Prüfungen pro Jahr kennen wir den Umgang mit vielen Standorten. Diese Routine nutzen wir für Vermieter, Hausverwaltungen und Filialunternehmen, bundesweit.

Häufige Fragen

Ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben?

Der E-Check als solcher ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben sind für Arbeitgeber die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Der E-Check kann diese Prüfungen abdecken, wenn Umfang und Fristen zur Gefährdungsbeurteilung passen. Vermieter nutzen ihn außerdem, um den Zustand der überlassenen Anlage nachvollziehbar zu dokumentieren, etwa bei einem Mieterwechsel.

Was ist der Unterschied zwischen E-Check und DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV V3 Prüfung beschreibt die Pflicht des Arbeitgebers, Anlagen und Geräte prüfen zu lassen. Der E-Check ist ein Prüfkonzept, das Anlage und Geräte gemeinsam betrachtet und mit einem Gesamtbericht abschließt. Technisch werden in beiden Fällen dieselben Normen angewendet.

Wer bezahlt den E-Check in einer vermieteten Gewerbeimmobilie?

Das regeln die vertraglichen Vereinbarungen. Häufig beauftragt der Vermieter die Prüfung der festen Installation und der Mieter die Prüfung seiner eigenen Geräte. Auf Wunsch prüfen wir beides an einem Termin und weisen die Kosten im Angebot getrennt aus.

Erhalten wir eine Prüfplakette?

Ja. Geprüfte Geräte erhalten die FAM-Prüfplakette, geprüfte Verteilungen werden gekennzeichnet. Jede FAM-Prüfplakette trägt einen QR-Code: Das Prüfprotokoll ist direkt am Gerät abrufbar — ohne Login und trotzdem geschützt.

Wie oft sollte ein E-Check wiederholt werden?

Für gewerblich genutzte Anlagen orientiert sich die Wiederholung an den Fristen, die der Arbeitgeber für Anlagen und Geräte in seiner Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat. Für vermietete Objekte ohne eigene Beschäftigte gibt es keine feste E-Check-Frist; auf Wunsch legen wir mit Ihnen nach Alter, Zustand und Nutzung der Anlage einen festen Rhythmus fest.