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Was regelt die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)?

Die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) legt fest, wie die elektrische Ausrüstung von Maschinen sicher gestaltet wird: Netzanschluss, Schutz gegen elektrischen Schlag, Schutzleiter, Steuerfunktionen wie Not-Halt und die Prüfungen vor der Inbetriebnahme. Seit Juni 2026 gilt eine neue Ausgabe; für die Ausgabe 2019-06 läuft eine Übergangsfrist bis April 2028.

Fachlich geprüft durch die FAM Gebäudedienste GmbH am

Hinter jeder Werkzeugmaschine, Verpackungsanlage oder Presse steht ein Schaltschrank mit Einspeisung, Schutzeinrichtungen, Steuerung und Antrieben. Wie diese elektrische Ausrüstung aufgebaut sein muss, damit von ihr keine Gefahr ausgeht, beschreibt die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Sie ist eine der wichtigsten Normen für den Maschinenbau und zugleich ein Bezugspunkt für alle, die Maschinen später prüfen.

Herausgeber und Rechtscharakter

Der Titel lautet „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“. Die Norm ist die deutsche Fassung der europäischen EN 60204-1, die auf der internationalen IEC 60204-1 beruht. Zuständig ist bei der DKE das Komitee K 225.

Besonderes Gewicht hat sie als harmonisierte Norm. Die EN 60204-1:2018 ist im Amtsblatt der EU als Norm zur Maschinenrichtlinie gelistet. Für eine Maschine, die danach hergestellt wurde, wird vermutet, dass sie die abgedeckten grundlegenden Anforderungen an die elektrische Ausrüstung erfüllt. Pflicht ist die Norm deshalb nicht, aber wer davon abweicht, muss die Sicherheit auf anderem Weg nachweisen.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und hebt die Maschinenrichtlinie auf. Das Datum stammt aus einer Berichtigung der Verordnung; die ursprüngliche Fassung im Amtsblatt nannte den 14. Januar. Auch die Verordnung knüpft eine Konformitätsvermutung an harmonisierte Normen. Ob und wann die EN 60204-1 dafür gelistet wird, ist zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht.

Ausgabe und Übergang

Seit Juni 2026 gilt die Ausgabe 2026-06. Sie beruht auf der EN 60204-1:2018 mit der Änderung A1:2025 und ersetzt die Ausgabe 2019-06. Für die alte Ausgabe nennt der VDE Verlag eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2028. Im Amtsblatt ist zum Stand dieser Seite nur die EN 60204-1:2018 ohne die Änderung A1 aufgeführt.

Laut Änderungsvermerk betreffen die Neuerungen unter anderem Antriebssysteme mit Frequenzumrichtern, die elektromagnetische Verträglichkeit, den Überstromschutz und die Kurzschlussfestigkeit, die Schutzverbindungen, die technische Dokumentation und den grundlegend überarbeiteten Abschnitt zu Steuerfunktionen, etwa zur sicheren Drehmomentabschaltung und zum Not-Aus. Auf internationaler Ebene wird bereits an einer siebten Ausgabe der IEC 60204-1 gearbeitet.

Geltungsbereich

Die Norm gilt für die elektrische, elektronische und programmierbare elektronische Ausrüstung von Maschinen, die während der Arbeit nicht von Hand getragen werden, und auch für Gruppen zusammenarbeitender Maschinen. Erfasst sind Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung und Frequenzen bis 200 Hz. Für höhere Spannungen gibt es einen eigenen Teil 11, für Nähmaschinen, Hebezeuge und Anlagen der Halbleiterfertigung eigene Folgeteile.

Nicht erfasst sind zusätzliche Anforderungen etwa für den Einsatz im Freien, in explosionsgefährdeten Bereichen oder im Bergbau. Ausgenommen sind außerdem Hauptstromkreise, in denen elektrische Energie unmittelbar als Werkzeug wirkt.

Prüfungen nach der Norm

Einen eigenen Abschnitt widmet die Norm den Prüfungen der elektrischen Ausrüstung. In der Ausgabe 2019-06 gliedert er sich laut Inhaltsverzeichnis des Verlags so:

  • Nachweis der Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung: Durchgängigkeit des Schutzleitersystems sowie Fehlerschleifenimpedanz und passende Überstromschutzeinrichtung
  • Messung des Isolationswiderstands
  • Spannungsprüfung
  • Schutz gegen Restspannungen
  • Funktionsprüfungen
  • erneute Prüfungen, wenn Teile der Ausrüstung geändert oder ersetzt werden

Ob die Gliederung in der Ausgabe 2026-06 unverändert geblieben ist, lässt sich aus den frei zugänglichen Verlagsangaben nicht ablesen. Grenzwerte und Prüfbedingungen stehen im Normtext und werden hier nicht wiedergegeben.

Hersteller, Betreiber und Prüfpflichten

Die Norm ist ein Maßstab für Konstruktion und Herstellung. Wer eine Maschine im Betrieb einsetzt, prüft sie nicht „nach DIN EN 60204-1“, sondern nach seinen eigenen Pflichten. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Prüfungen vor der ersten Verwendung, wenn die Sicherheit von der Montage abhängt, außerdem wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen. Nur bei der Prüfung vor der ersten Verwendung (§ 14 Abs. 1) muss nicht erneut geprüft werden, was im Konformitätsbewertungsverfahren bereits geprüft und dokumentiert ist; für wiederkehrende Prüfungen gilt diese Ausnahme nicht. Die DGUV Vorschrift 3 fordert für die elektrische Ausrüstung zusätzlich eine Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung.

In der Praxis dienen die Prüfschritte der Norm trotzdem als Gerüst für die wiederkehrende Prüfung, ergänzt um eine Sichtprüfung des Zustands und um die Unterlagen der Maschine. Wie Prüfart, Umfang und Fristen festgelegt werden, beschreibt die TRBS 1201.

Abgrenzung zu den Nachbarnormen

Handgeführte Elektrowerkzeuge und andere ortsveränderliche Geräte werden wiederkehrend nach der DIN EN 50699 (VDE 0702) geprüft. Die Gebäudeinstallation, aus der die Maschine versorgt wird, gehört zur Reihe DIN VDE 0100 und zur wiederkehrenden Prüfung nach der DIN VDE 0105-100.

Bedeutung für Betreiber

Für Unternehmen lohnt sich der Blick auf drei Punkte: Bei neuen Maschinen und Umbauten sollte klar sein, nach welcher Ausgabe die Ausrüstung gebaut ist. Bei Bestandsmaschinen bedeutet eine neue Normausgabe nicht automatisch eine Nachrüstpflicht; das klärt die Gefährdungsbeurteilung. Und nach jedem Eingriff in die Elektrik gehört die Maschine geprüft, bevor sie wieder läuft. Wie die FAM die elektrische Ausrüstung von Maschinen im Betrieb prüft, steht auf der Seite Prüfung elektrischer Maschinen.

Häufige Fragen

Darf noch nach der Ausgabe 2019-06 konstruiert werden?

Laut VDE Verlag gilt für die Ausgabe 2019-06 eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2028. Im Amtsblatt der EU ist zum Stand dieser Seite weiterhin die EN 60204-1:2018 gelistet, auf der die Ausgabe 2019-06 beruht; die Änderung A1:2025 ist dort noch nicht aufgeführt.

Muss ein Betreiber seine Maschinen nach DIN EN 60204-1 prüfen?

Die Norm richtet sich an die Gestaltung und Herstellung der Maschine. Die Prüfpflichten des Betreibers ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3. Bei den Prüfschritten für die elektrische Ausrüstung orientieren sich Prüfer aber häufig an den Prüfungen, die die Norm beschreibt.

Was ändert die EU-Maschinenverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst die Maschinenrichtlinie ab. Maschinen, die vorher nach der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden. Welche Normen unter der neuen Verordnung als harmonisiert gelistet werden, ist zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht.

Gilt die Norm auch für Bohrmaschinen und andere Handgeräte?

Nein. Sie erfasst Maschinen, die während der Arbeit nicht von Hand getragen werden, etwa eine Ständerbohrmaschine oder Presse. Handgeführte Elektrowerkzeuge gelten als ortsveränderliche Betriebsmittel; ihre wiederkehrende Prüfung beschreibt die DIN EN 50699 (VDE 0702).